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Freitag, Januar 18, 2008

Die Folgen eines tätlichen Überfalls aus Sicht der Versicherungen

Die Diskussion um jugendliche Gewalttäter hat sich von einem kleinen Schwel- zu einem politischen Großbrand entwickelt. Immer neue Ideen tauchen auf, wie man mit den jungen Straftätern verfahren soll. Das Gezeter, ob Ausweisen, Strafarbeit in Sibirien oder der gewohnt Streichelkurs der Gerichte angebracht sind, hilft den Opfern allerdings nicht. Sie leiden psychisch und physisch. Welche Versicherung nach einem Übergriff wofür aufkommt, hängt davon ab, was vereinbart wurde und wie das Kleingedruckte aussieht.

Bei der Behandlung durch den Arzt und im Krankenhaus bzw. der Klinik übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Kosten. Da die Angriffe immer brutaler werden und Invalidität nicht ausgeschlossen werden kann, ist bei bleibenden Schäden, wenn man sie denn abgeschlossen hat, die private Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie muss allerdings nur dann eine Leistung erbringen, wenn die Versicherungsbedingungen auch gewalttätige Auseinandersetzungen berücksichtigen. Darauf sollte schon bei Abschluss einer entsprechenden Police geachtet werden.

Bei der Rechtsschutzversicherung ist es der Opferschutz, der vereinbart werden muss, damit Schadensersatzansprüche ohne eigenen finanziellen Aufwand vor Gericht geltend gemacht werden können. Empfohlen wird in diesem Zusammenhang auch die Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung. Ist der Täter selbst nicht haftpflichtversichert, springt die eigene Versicherung ein. Teuer sind diese zusätzlichen Vereinbarungen, die teils im regulären Versicherungsschutz enthalten sind, nicht. Sie machen sich aber bezahlt, wenn etwas passiert.

Posted by Andre on 01/18 at 01:37 PM
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