Die Folgen von Xynthia – Versicherungsschutz bei Sturmschäden
Das Orkantief Xynthia hat am Wochenende eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Selbst dort, wo der Sturm sich in Grenzen hielt, landeten Äste auf Autos und klaffen auf einigen Dächern jetzt große Lücken, weil Dachpfannen in die Gärten oder auf die Straßen geweht wurden. Für die Schäden, die dabei verursacht wurden, kommen in der Regel die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Kaskoversicherung auf.
Voraussetzung ist Windstärke acht, also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Erst dann spricht man von Sturm und sind Sturmschäden versichert. Das ist insbesondere bei der Teilkasko-Versicherung von Belang. Sie reguliert nur reine Sturmschäden. Bei Windstärke sieben und darunter ist die Vollkaskoversicherung zuständig, erklärt die HUK-Coburg in einer aktuellen Pressemitteilung.
Gehen bei einem Sturm Fenster zu Bruch und wird der teure Teppich durch Regenwasser in Mitleidenschaft gezogen, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie kommt laut Auskunft der HUK-Coburg nicht nur für „Dinge des täglichen Gebrauchs“ auf, sondern unter Umständen auch für Satellitenschüsseln, die Fernsehantenne und Markisen. Für abgedeckte Dächer und je nach Vertrag auch „Zubehör, das sich am oder im Haus befindet“, ist wiederum die Wohngebäude-Versicherung zuständig.
Da Äste, Blumenkästen, Antennen und Dachpfannen nicht ausschließlich auf dem eigenen Grund und Boden landen, sondern häufig auch das Eigentum anderer beschädigen, ist eine Haftpflichtversicherung nötig. Bei einem selbstgenutzten Haus ist es die private Haftpflicht. Für Mehrfamilienhäuser muss eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die sich im Schadensfall um die Regulierung kümmert. Ab Windstärke zwölf ist allerdings niemand mehr für mögliche Schäden verantwortlich und bleibt die Haftpflicht ganz außen vor. Dann muss man sich auf die eigene Versicherung verlassen.
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