Die Haftpflicht und Gefälligkeitsschäden
Unter guten Nachbarn ist es so üblich, dass, wenn der eine im Urlaub ist, der andere auf die Wohnung oder das Haus aufpasst. Dazu gehört, die Post aus dem Kasten zu holen, Blumen zu gießen, die Mülltonne an die Straße zu stellen und sich um die Haustiere zu kümmern. Geht dabei etwas zu Bruch und verursacht der Nachbar einen Schaden, ist es nicht an der Haftpflichtversicherung, die Kosten zu übernehmen.
Bei so genannten Gefälligkeitsschäden haften laut aktueller Rechtssprechung weder die Versicherung, noch der Verursacher. Im Sprachgebrauch der Versicherungen und der Gerichte heißt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten. Das muss nun aber nicht das endgültige Aus für nachbarschaftliche Hilfe bedeuten. Denn ganz so bürokratisch ist die Praxis nicht.
In den Bedingungen der HUK-Coburg beispielsweise heißt es, dass für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufgekommen wird. Ähnlich handhaben es viele andere Versicherungen auch. Bevor man seine Hilfe zusagt, reicht also ein Blick in die Papiere für die Haftpflichtversicherung oder ein einfacher Anruf, damit ein kleines Missgeschick nicht die gute nachbarschaftliche Beziehung zerstört.
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