Die Hausratversicherung und ihre Grenzen
Der schützende Mantel einer Hausratversicherung hat seine Grenzen. Zwar sind, abhängig von der Police und den Vereinbarungen, Wohnung bzw. Haus und Garten versichert. Lagert der Hausrat allerdings kilometerweit von den eigenen vier Wänden entfernt, muss die Versicherung bei einem Schaden nicht zahlen – entschied das Landgericht Coburg (AZ 23 O 369/09).
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungskunde zwei Go-Karts in einer angemieteten Box in einer Sammeltiefgarage gelagert. Als die beiden Fahrzeuge im Wert von 9.000 Euro Langfingern zum Opfer fielen, wendete sich der Besitzer an seine Hausratversicherung und bekam einen Korb. Zu Recht, wie sich im Verfahren herausstellte. Der Versicherungsschutz galt ausschließlich für das Einfamilienhaus, nicht aber für die weit entfernte Tiefgarage. Der Mann hätte, so die Richter, zumindest im minimalen Umfang die Möglichkeit haben müssen, seinen Besitz beobachten und überwachen zu können, damit der Versicherungsschutz greift. Bei fünf Kilometern Entfernung von der Wohnung zur Tiefgarage sei das nicht gegeben.
Daran würde auch ein neuer Vertrag herzlich wenig ändern. Trotzdem lohnt es sich, aktuell die Angebote für eine Hausratversicherung zu vergleichen oder zumindest die Police auf den neuesten Stand zu bringen. Vor allem der Punkt „Versicherungssumme“ sollte dabei überprüft werden. Wurden in den vergangenen Monaten teure Geräte angeschafft, müssen sie bei der Berechnung der Summe berücksichtigt werden, damit keine Unterversicherung droht. Dass sich ein Versicherungsvergleich bei der Hausratpolice bezahlt macht, liegt schlichtweg daran, dass der Markt auch in diesem Segment ständig in Bewegung ist. Das bezieht sich einerseits auf den Leistungsumfang, andererseits auf die Prämie – bei beiden gibt es gewaltige Unterschiede.
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