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Mittwoch, September 07, 2011

Die KörperSchutzPolice der Allianz

Die meisten Bundesbürger kennen zur Absicherung ihrer Arbeitskraft ausschließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Schutz). Bisweilen übernimmt auch eine private Unfallversicherung diese Aufgabe. Eher unbekannt sind hingegen Dread-Disease-Policen als Versicherung gegen schwere Krankheiten und Erkrankungen. Diesen Umstand möchte die Allianz Lebensversicherungs-AG jetzt ändern. Mit der KörperSchutzPolice wurde ein Dread-Disease-Produkt entwickelt, das für Menschen gedacht ist, „die hauptsächlich körperlich tätig sind und die weniger einen ganz speziellen Beruf als vielmehr den Broterwerb als solchen versichert haben möchten“.

Angesprochen werden laut Allianz Leben in erster Linie Arbeitnehmer in risikoträchtigen Handwerks- und Dienstleistungsberufen. Als Beispiele nennt der Konzern Dachdecker, Köche, Bauarbeiter und Krankenpfleger. Letztlich richtet sich die KörperSchutzPolice allerdings nicht an feste Berufsbilder, sondern an jeden, der seine Grundfähigkeiten versichern möchte. „Hierzu gehören der Gebrauch der Hände, eines Armes, das Gehen, Knien und Bücken sowie die gesundheitliche Befähigung zum Autofahren. Außerdem sind das Sehen, Sprechen und Hören, die intellektuelle Gedächtnisleistung und der Gleichgewichtssinn versichert“, erklärt die Assekuranz in einer Pressemitteilung.

Tritt der Leistungsfall ein, erhält der Kunde aus der Dread-Disease-Versicherung eine Rente und/oder einen Einmalbetrag. Grundsätzlich gilt: „Die KörperSchutzPolice zahlt eine monatliche Rente, sobald auch nur eines dieser Kriterien dauerhaft beeinträchtigt ist und dies von einem Facharzt bestätigt wird“, so Volker Priebe, Leiter Produktentwicklung der Allianz Leben. Bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Querschnittslähmung, Multipler Sklerose und Koma, also bei schweren Krankheiten, gibt es einen Einmalbetrag, der „die unmittelbare Not lindern soll“. Die Rente wiederum dient der Finanzierung der täglichen Lebenshaltungskosten. Zu beachten ist: Der für eine Leistung erforderliche Schweregrad einer Beeinträchtigung liegt weit höher als beim klassischen BU-Schutz. Dadurch ist der Beitrag für die KörperSchutzPolice zwar niedriger - sie stellt allerdings keinen gleichartigen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar.

Posted by Andre on 09/07 at 09:17 AM
WirtschaftWissenswertesBerufsunfähigkeit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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