Die Krankenversicherung und die Gesellschaft der Zwei Klassen …
Es war oft die Rede davon, es wurde schon immer vermutet. Nun ist sie belegt, die Tatsache, dass in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft herrscht, und zwar genau da, wo es nicht so sein dürfte: Bei der Gesundheitsversorgung der Bürger. Nun belegt eine Studie genau das Befürchtete: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Nachsehen. Bis zu drei Mal so lange müssen Pflichtversicherte wie auch Freiwillig Versicherte der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Termin warten als Patienten, die bei einer Privaten Kasse versichert sind.
Und wer kennt es nicht von sich selbst. Man wartet bereits eine Stunde drauf, beim Arzt drangenommen zu werden. Und dann rauscht da ein Herr im Anzug oder eine Dame, behangen mit Goldschmuck, an einem vorbei und sitzt erstmal eine halbe Stunde im Behandlungsraum. Und man wartet und wartet und wartet …
Dabei scheint all dies nur der Anfang zu sein. Noch gibt es Ärzte und Praxen, in denen es anders gehandhabt wird. Fatal ist es dennoch jetzt schon. Wenn in einem Krankenhaus Krebsdiagnosen quasi im Vorübergehen und am Fließband verteilt werden an Gesetzlich Versicherte (und das habe ich persönlich erlebt, sonst würde ich eine solche Aussage gar nicht glauben), dann wird das Gesundheitssystem fragwürdig. Und es scheint immer mehr zu zerbrechen. Der Patient spielt keine Rolle mehr. Wohl ergreifen Menschen wie Professor Dr. Grönemeyer das Wort für die Patienten und für eine menschliche Medizin. Und es gibt Mediziner, die Patienten wie Menschen behandeln. Aber dies scheint die Ausnahme zu sein. Die Regel sind die Zwei Klassen, und der Grat zwischen beiden Klassen wird breiter und breiter. Je mehr Einschnitte unsere Frau Gesundheitsministerin und der Gesetzgeber in unserem Gesundheitssystem machen, desto kälter wird der Wind für gesetzlich Versicherte Menschen.
Doch wie heißt es immer noch schön in Artikel 1 Absatz 1 des für unser Land geltenden Grundgesetzes (GG)?
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Ja, welch schöne Formulierung. Leider nur Worte, und Worte sind ja bekanntlich oft wie Schall und Rauch. Schade, dass die Gesetzgeber das Grundgesetz im Bereich von Gesundheit und Sozialem längst vergessen haben.
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
