Die Tasche auf der Stuhllehne lockt Diebe
Sich im Sommer ins Café oder abends in den Biergarten zu setzen und die Tasche oder den Rucksack locker über Stuhllehne zu hängen, ist vollkommen normal. Macht jeder. Dabei sollte man allerdings einige Grundregeln beachten. Nicht der Etikette wegen, sondern, um den möglichen Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Denn eine offene Tasche oder ein aus dem Rucksack lugendes Mobiltelefon stellen ein verlockendes Angebot für Diebe dar. Sie müssen eigentlich nur noch zugreifen.
Deshalb wertet das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 112 C 704/06) ein solches Verhalten auch als grob fahrlässig. Die betreffenden Gegenstände – in dem Fall ging es um ein Handy – befänden sich nicht mehr im persönlichen, sicheren Gewahrsam. Damit verstoße man im Falle einer Elektronik-Versicherung gegen die Versicherungsbedingungen. Das heißt, es gibt kein Geld.
Die Kölner Richter sehen es als Nachlässigkeit an, seine Tasche an einer Stuhllehne und damit außerhalb des eigenen Blickfeldes zu verwahren. Gerade in Lokalen, wo sich viele fremde Menschen aufhielten, sei das zu riskant. Das heißt nun für alle, die gerne in gemütlicher Runde beisammensitzen und nicht ihren Versicherungsschutz verlieren wollen: Tasche zwischen die Füße klemmen oder auf dem Schoß aufbewahren – oder ganz einfach Handy und Portmonee vor sich auf den Tisch legen.
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