Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist auch bei kleinen Hunden eine sinnvolle Investition
Auch ein kleiner Hund kann großen Schaden anrichten. Läuft das Tier auf die Straße und verursacht einen Unfall, zahlt entgegen der landläufigen Meinung nicht die private Haftpflichtversicherung. Egal, ob es sich um eine französische Bulldogge, einen Golden Retriever oder einen irischen Wolfshund handelt: Hundebesitzer, die sich absichern wollen, müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Eine allgemeine Versicherungspflicht, die alle Hunderassen und -größen umfasst, besteht nicht. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen Hunde ab 40 Zentimetern Größe und einem Gewicht über 20 Kilo versichert werden. Gleiches gilt für so genannte Listenhunde, also Vierbeiner, die aufgrund ihrer Rasse als „Kampfhund“ eingestuft werden.
Dabei kommt es für den Versicherungsschutz weder auf die Größe noch auf die Rasse an. Hund ist Hund und sollte versichert werden. Ansonsten droht dem Halter bei einem größeren Schaden sehr schnell der finanzielle Ruin. Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung halten sich in Grenzen. Erheblich teurer wird es allerdings bei „Kampfhunden“. Entscheidend ist auch bei dieser Police die Deckungssumme. In NRW sind bei großen Hunden 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden vorgeschrieben. „Die Mindestdeckung sollte bei durchschnittlich 80 Euro Jahresgebühr drei Millionen Euro betragen“, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Versicherungssumme zu knapp zu bemessen, wäre Sparen am falschen Ende. Einigen Gesellschaften bieten dafür Sparpotenzial, wenn der Halter nachweisen kann, dass er mit seinem Vierbeiner fleißig in der Hundeschule trainiert hat. Bis zu zehn Prozent Nachlass auf die Prämie sind dann möglich, weil das Haftpflicht-Risiko bei gut erzogenen Hunden minimiert wird.
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