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Mittwoch, Mai 25, 2011

Die Zecke in der Unfallversicherung

Wer sich viel in der freien Natur aufhält und regelmäßig mit dem Hund Gassi geht, kennt die kleinen Plagegeister vermutlich zur Genüge: Zecken. Anfangs nur ein kleiner schwarzer Punkt, der schnell übersehen wird, saugen sich die Spinnentiere voll und fallen irgendwann ab. Das eigentliche Problem sind die Krankheiten, die von Zecken übertragen werden können, hauptsächlich Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis und Myelitis. Bei Unfallversicherungen, die bereits den aktuellen Bedingungen unterliegen, wird ein Zeckenbiss, der gesundheitliche Probleme zur Folge hat, als Schaden anerkannt. Kunden mit älteren Verträgen hingegen gehen in der Regel leer aus und sollten deshalb aktiv werden. Dazu rät im Interview mit dem Gießener Anzeiger der Sprecher des Bezirks Gießen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Günther Weidemann.

Denn bestehende Verträge über eine private Unfallversicherung werden nicht automatisch auf die neuen Bedingungen umgestellt. Hier gilt nach wie vor, dass nur ein „plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“ als Unfall anerkannt wird. Zeckenbisse, die zunächst nicht bemerkt werden, bleiben bei dieser Definition außen vor. Heißt: Die Versicherungsgesellschaft ist nicht in der Pflicht, eine Leistung zu erbringen. Selbst dann nicht, wenn der Kunde schwer und dauerhaft erkrankt. Diesen Nachteil müssen Verbraucher nicht länger hinnehmen. Sie können von ihrer Assekuranz fordern, dass der Vertrag entsprechend der aktuellen Bedingungen angepasst wird, um von einem optimalen Schutz zu profitieren und finanziell bestens abgesichert zu sein. Besonders wichtig ist das aus Sicht des Versicherungsexperten für Familien. „Im Falle einer Erkrankung muss dann der Nachweis eines Zeckenbisses durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, deren Termin gegenüber der Versicherung als Unfalltag gilt“, so Günther Weidemann.

Posted by Andre on 05/25 at 10:04 AM
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