Direktversicherungen über den Arbeitgeber
Jeder Euro Steuer ist einer zuviel!
Nicht nur der deutsche Arbeitnehmer will wenig Steuern zahlen, auch die Steuerbürger mit einer oder mehreren der insgesamt sieben Einkunftsarten liebt es, Steuern zu sparen. Bei unselbständig Tätigen lässt sich dazu ein besonderer Weg gehen: die Umwandlung von Arbeitsvergütung in die Direktversicherung.
Nach Angaben des GdV, des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer, bestanden zum Jahrswechsel 07/08 insgesamt 6,2 Millionen derartige Policen. Die Summe aller Prämienzahlungen lag danach bei fünf Milliarden Euro für Lebens- und Rentenversicherungen.
Als grundlegender Vorteil gilt, dass der Gesetzgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge n i c h t mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Auf diese Weise könnten auch im Jahr 2009 für den Arbeitnehmer bis zu 2592 Euro brutto für netto als Einzahlung auf den späteren Anspruch auf Zusatzrente fließen. Weitere 1800 Euro des Jahresgehaltes sind zusätzlich wandelbar, wenn auch unter Sozialversicherungspflicht.
Doch keine Regel ohne Ausnahme und eben auch kein Vorteil ohne Nachteil.
Während der Jahre des Ansparens mitsamt ihren steuerlichen Vorteilen treten die Belastungen in der Rentenphase auf.
So sind bereits bei den Neuverträgen ab 2005 die späteren Rentenleistungen und Kapitalauszahlungen im Alter voll steuerpflichtig. Zählen doch die Auszahlungen - ähnlich wie bei Riester- und Rürup-Renten - in voller Höhe bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Sozialabgaben im Rentenalter beachten!
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung gilt, dass Pflichtversicherte außerdem den vollen Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen. Das gilt sowohl bei laufenden Rentenbezügen wie bei einmaliger Kapitalauszahlung. Bislang gilt dagegen, dass nur privat Krankenversicherte von dieser Regelung ausgenommen sind.
Bei solchen Aussichten, wenn also Abgaben später erst zur Pflicht werden, wird der Ertrag deutlich reduziert:
* Zahlt eine Lebensversicherung 100 000 Euro aus, erhält der Versicherte beim neuen KV-Beitragssatz 14,9 Prozent knapp 15 000 Euro nicht, weil diese an die Krankenkasse fließen.
Hinzu kommen 1700 Euro für die Pflegeversicherung. Diese beiden Beträge sind jedoch nicht sofort bei deren rechnerischer Bestimmung zu zahlen, sondern über zehn Jahre verteilt abzuführen.
Ärgernis aus Altverträgen
Bei Altverträgen kann es für Arbeitnehmer dann aber auch zum Ärgernis kommen.
Wurde eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen, kann eine zweifache Belastung auftreten. Werden vom Arbeitgeber die pauschal besteuerten Policenbeiträge aus monatlichem Gehalt bedient, sind Sozialabgaben sowohl in der Sparphase wie auch beim Leistungsbezug fällig.
Als Ausnahme gilt nur, wenn die Lohnnebenkosten wie Sonderzahlungen - hier Urlaubs- oder Weihnachtsgeld - in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Vom Empfänger von Leistung werden folglich immer wieder Beiträge von der Krankenkasse gefordert.
Anhängige Verfahren - wie zum Beispiel vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen; Az. S 17 KR 252/08 - müssen klären, welche Leistungen aus welche Zahlungen in die Direktversicherung geflossen sind, damit nicht die Krankenkasse ihre Beitragsrechnung aufmachen kann. Da sind nämlich schon mal 8000 Euro drin…
Finanzen • Geldanlage • Interessantes • Persoenliches • Recht & Ordnung • Sicherheit • Versicherungen • Altersvorsorge • Lebensversicherung • Pflegeversicherung • Rentenversicherung • Tipps • Wirtschaft • Wissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
