Doch keine Haltefristen bei offenen Immobilienfonds
Anleger, die Anteile offener Immobilienfonds besitzen, haben zweifelsfrei schon bessere Zeiten erlebt: Rund ein Drittel aller offenen Immobilienfonds, die für den deutschen Wertpapiermarkt zugelassen sind, gelten derzeit als eingefroren. Für die Anleger bedeutet dies, ihre Anteile nicht veräußern zu können - somit ist ihr Kapital unfreiwillig gebunden.
Das Einfrieren der Fonds ist eine Folge der globalen Finanzkrise. Im Verlauf der Krise wollten zu viele Anleger ihr Kapital abziehen bzw. ihre Fondsanteile zurückgeben. Das Volumen war für die Fondsgesellschaften zu groß: So schnell konnten die Immobilien gar nicht verkauft werden. Folglich sah man sich dazu gezwungen, die Fonds einzufrieren. Damit die Fondsgesellschaften nicht erneut vor diesem Problem stehen, wollte die Politik ein Gesetz verabschieden, das längere Kündigungsfristen vorsieht. Der CDU Politiker Wolfgang Schäuble schlug die Einführung einer zweijährigen Haltefrist vor, die außerdem an eine strenge Kündigungsfrist gekoppelt ist. Die lange Haltefrist sollte den Investmentgesellschaften eine höhere Planungssicherheit bieten.
Doch weder bei Anlegern noch bei den Investmentgesellschaften kam dieser Vorschlag gut an. Aufgrund vehementer Proteste der Finanzindustrie hat die Politik nun eingelenkt und ihr Konzept grundlegend überarbeitet. Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ mitteilt, sieht man in den Reihen der Politik mittlerweile von der Einführung einer Haltefrist ab. Um die Anleger besser zu schützen, möchte man die Investmentgesellschaften nun dazu zwingen, ihre Immobilienbestände innerhalb kürzerer Zeitabstände zu bewerten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits ausgearbeitet. Seine Verabschiedung soll jedoch noch einige Wochen in Anspruch nehmen, da die Regierung sich hinsichtlich der Regulierung von geschlossenen Fonds noch uneinig ist. Entsprechende Änderungen sollen im Rahmen derselben Gesetzesverabschiedung getroffen werden.
