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Montag, September 05, 2011

Doppel mit Schwächen: Schutz gegen Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit

So schön und praktisch all-inclusive auch sein mag: Beim Versicherungsschutz sollte man sich sehr gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, zwei oder mehr Fliegen mit einer Klappe schlagen zu wollen. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zu bündeln, ist durchaus gängig, vergleichsweise preiswert und wird auch vom Bund der Versicherten (BdV) nicht weiter kritisiert. Geht es aber darum, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Pflegezusatzpolice zu verknüpfen, heben die Verbraucherschützer mahnend den Zeigefinger.

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Policen. Die Pflegezusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Verknüpfung beider in einem Vertrag ist für Kunden allerdings mit Nachteilen verbunden“, sagt Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik. Der BdV sieht diesbezüglich vor allem zwei Probleme bzw. Schwächen. Sollte der Versicherungsnehmer pflegebedürftig werden, erhält er aus dem Vertrag eine Rente. „Das ist die ungünstigste Variante der Pflegeversicherung“, so der Bund der Versicherten. Begründet wird diese Einschätzung mit den zu hohen Beiträgen. Die Experten präferieren daher eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung.

Der zweite Punkt auf der Negativliste ist in die Zukunft gerichtet und wartet mit der berechtigten Frage auf: Was passiert, wenn ich die Prämie nicht mehr bezahlen kann? In dem Fall ginge der Schutz gegen Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit gleichermaßen verloren. Denn bei Verträgen, die mit mehreren Bestandteilen aufwarten, gibt es in der Regel kein „entweder oder“. Dabei wiegt der Verlust der Berufsunfähigkeitsversicherung ungleich höher. Die Problematik, wenn die Finanzen wieder im Lot sind: Ein neuer Vertrag wäre deutlich teurer oder kommt unter Umständen gar nicht erst zustande, weil der Kunde älter geworden ist und sich möglicherweise der Gesundheitszustand verschlechtert hat.

Posted by Andre on 09/05 at 09:27 AM
WissenswertesBerufsunfähigkeitPflegeversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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