Doppelt kassiert und bestraft
Wer den Hals nicht voll genug bekommen kann, wird spätestens wenn er vom falschen Teller nascht, die Konsequenzen schlucken müssen. Diese Erfahrung machte jetzt ein Kunde, der nach einem Leitungswasserschaden gleich bei zwei Versicherungsunternehmen die Hand aufhielt und anfangs auch kassierte. Als er auffiel, ging es vor Gericht, wo die Richter ihm gehörig die Leviten lasen.
Denn der Mann hatte sich nicht einmal gescheut, die jeweiligen Originalrechnungen in doppelter Ausfertigung ausstellen zu lassen, um sie beiden Hausratversicherungen vorlegen zu können. Den Schaden bekam er auch prompt erstattet, und zwar gleich von beiden Seiten, die nichts voneinander wussten. Der Angeklagte hatte keine seiner Versicherungen darüber aufgeklärt, dass es noch eine zweite Hausrat-Police gibt.
Für die Richter am Oberlandesgericht Hamm war die Sache klar. Sie bezeichneten das Vorgehen des Mannes als arglistig. Er habe nicht einmal den Versuch unternommen, dass die beiden Versicherungen sich bei der Schadensregulierung hätten abstimmen können. Nun muss er das zuviel gezahlte Geld erstatten. (Aktenzeichen: 20 U 172/06)
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