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Freitag, August 29, 2008

Economy Class statt First: Reisevertrag fristlos kündbar

Wie abgedroschen : “Wenn einer eine Reise tut…” - Was aber, wenn er sie denn nicht tut. Ein Reisevertrag darf fristlos gekündigt werden, wenn dem Kunden beim Ein-Checken statt der gebuchten Ersten Klasse nur die Economy Class angeboten wird.

Die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht”(München, 11/2008) berichtet aktuell über das Urteil des OLG Düsseldorf. Dem Kunden steht nach Auffassung des Gerichts in einem solchen Fall auch eine Entschädigung zu, weil Urlaubszeit nutzlos vertan wurde. In manchen früheren Fälle dieser Art spricht die Justiz auch von “entgangenem Lustgewinn aus einer Nicht-Urlaubsreise” (Az. 12 U 39/07).

Die Klage des Touristen wurde von den Richter angenommen und dem Kläger Recht gegeben. Gebucht hatte der Kläger eine Urlaubsreise in die Karibik in der Kategorie “First Comfort Class”. Beim Abflug verwies ihn die Fluggesellschaft auf die Economy Class. Eine ungute Tatsache, weshalb er den Antritt der Reise verweigerte und statt dessen die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung verlangte.

Das Gericht gab ihm in beiden Punkten Recht. Dem verhinderten Fluggast sei es auch nicht zumutbar gewesen, auf das Angebot des Veranstalters einzugehen und in der gebuchten Klasse die Reise von einem anderen Flughafen aus zu starten.

Posted by wob. on 08/29 at 02:54 AM
Recht & OrdnungUrlaub • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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