Eile oder Weile – zwei Gerichtsurteile
Im Schadensfall müssen sich Versicherungskunden normalerweise sputen und die Versicherung in Kenntnis setzen. Je länger sie warten, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es von der Versicherung kein Geld gibt. Auf der anderen Seite sollten Versicherungsnehmer auch Geduld haben. Dann, wenn sie einen Schaden erlitten haben und auf einen Ausgleich warten. Hier zwei Urteile, in denen es um Eile und Weile in Versicherungsfragen geht.
Der Fall „Eile“: Für den Urlaub eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, ist durchaus sinnvoll, gerade, wenn es um sehr viel Geht. Sollte man nun kurz vor Antritt der Reise erfahren, dass eine Operation unumgänglich ist und vor dem Urlaub durchgeführt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, sich sofort mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Das entschied das Landgericht Kassel (AZ: 6 S 249/06). Als Begründung für ihr Urteil nannten die Richter den grundsätzlich ungewissen Ausgang der Operation und die nicht abschätzbare Dauer der Behandlung. Wer sich nicht meldet, kann später durchaus leer ausgehen.
Der Fall „Weile“: Es hat gekracht, das Auto ist kaputt und man wartet auf das Geld von der gegnerischen Versicherung. Einem Unfallopfer ging es nicht schnell genug. Bereits knapp dreieinhalb Wochen nach dem Crash lag der Versicherung eine Klage vor. Der Mann wollte seinen Schaden sofort ersetzt haben. Hätte er lieber ein wenig Geduld walten lassen. Die Versicherung zahlte recht zügig den erste Teil der 15.000 Euro und wenig später auch den Rest. Die Klage wurde zurückgezogen, es blieben aber Gerichtskosten von 4.000 Euro. Das Landgericht teilte sie auf beide Parteien auf. Nach der Beschwerde vor dem Oberlandgericht durch die Versicherung darf der Kläger jetzt alles zahlen. Vier bis sechs Wochen müsse man schon warten, bis der Schadensfall geprüft ist. (AZ: I-1 W 23/07).
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