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Samstag, Januar 12, 2008

Ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung

Nach einer Armoperation im Krankenhaus stürzte eine Patientin auf dem Wege zur Physiotherapie und brach sich das Bein. Pech im Unglück für die Patientin, aber versicherungstechnisch auch ohne private Unfallversicherung kein Problem, denn für diese Fälle tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen all die Personen, die in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt werden. Für die schnelle Wiederherstellung der Gesundheit durch ärztliche und therapeutische Behandlungen sorgt der zuständige Unfallversicherungsträger, die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG).

Alle Tätigkeiten im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik, die im Zusammenhang mit der medizinischen und therapeutischen Rehabilitation stehen, sind versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie für den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück.

Vom Schutz ausgeschlossen sind allerdings ärztliche Behandlungsfehler.

Vorraussetzung für die zu erbringende Leistung ist natürlich, dass der Patient nach einem Unfall umgehend das Personal des Krankenhauses informiert. Nur wenn das Krankenhaus informiert wurde, kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) auch zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen. Weiter Informationen dazu erteilt die VBG unter der Telefonnummer 040/ 5146-2940.

Posted by Saskia on 01/12 at 03:36 AM
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