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Freitag, Juli 13, 2007

Ein Feuerlöscher, viel Dreck und die Haftpflichtversicherung

Dass ein Feuerlöscher nicht nur vor Schaden bewahren, sondern auch einen enormen Schaden anrichten kann, weiß der 13jährige, mit dessen Tat sich mehrere Gerichte befassen mussten, jetzt mit Sicherheit. Der Junge hatte mit Freunden in einer Kirche mit einem Sechs-Kilo-Feuerlöscher hantiert und dabei die Orgel, das Kircheninnere und mehrere Kunstgegenstände verschmutzt. Die Haftpflichtversicherung der Mutter wollte nur die Reinigungskosten von rund 12.600 Euro übernehmen, muss laut Urteil nun aber für alle Schäden und Schadensersatzansprüche aufkommen (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Koblenz 10 U 1748/06).

Die ersten Versuche, der Mutter, die private Haftpflichtversicherung per Klage zur Zahlung zu bewegen, scheiterten. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Junge mit Vorsatz gehandelt und somit gewusst habe, welche Folgen es hat, einen großen Feuerlöscher in einer Kirche zu entleeren. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz werteten die Richter die Tat weniger pauschal.

Ob der Schüler gewusst habe, was sich in einem Feuerlöscher befinde, sei nicht mit absoluter Sicherheit zu sagen. Wohl aber, dass er sich darüber im Klaren war, dass es Schmutz geben würde. Die genauen Folgen hätte der 13jährige, so die Richter, dabei nicht abschätzen können. Damit sei der Vorsatz zwar auf das Schadensereignis an sich bezogen, nicht aber auf die Folgen.

Posted by Andre on 07/13 at 01:02 PM
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