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Donnerstag, September 24, 2009

Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch bringt viel Ärger mit sich

Grob fahrlässig oder nur einfach fahrlässig – zwischen diesen beiden Einschätzungen pendelt Justitia derzeit noch, wenn ein Versicherungsnehmer seine Wasch- oder Spülmaschine unbeaufsichtigt lässt und es zu einem Wasserschaden kommt. Für Betroffene ist das eine Spanne von extrem teuer bis „mit blauem Auge davongekommen“. Denn gleich drei Versicherungen könnten in einem solchen Fall involviert sein und werden bei einem Gang vor Gericht ganz genau hinhören, wie die Richter die Situation einschätzen: die Hausrat-, die Wohngebäude- und die Privathaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich dreht sich bei einem Schaden, der durch eine der Maschinen verursacht wird, alles um die Frage, wo sich der Versicherungsnehmer gerade aufgehalten hat. Kontrolliert er regelmäßig, ob die Waschmaschine noch „rund“ läuft, hört er nur hin, wie die Spülmaschine ihre Arbeit verrichtet oder verlässt er gar das Haus? Wer sich nicht darum kümmert, ob alles in Ordnung ist, verhält sich aus Sicht der Versicherungen grob fahrlässig. „In solchen Fällen haben häufig die Richter das letzte Wort“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten.

Sie nennt ein klassisches Beispiel: Der Schlauch an der Waschmaschine im Badezimmer platzt. Die Möbel in dem Raum sind nicht mehr zu gebrauchen und die Wand ist feucht. Für die Schäden an der Wand muss die Wohngebäudeversicherung eingeschaltet werden. Sie wird ganz genau prüfen, ob der Mieter die Reparaturen zahlen muss. Das wäre denkbar, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Dem Mieter bleibt dann die Hoffnung auf seine Privathaftpflicht. Ob der Schaden von dieser Versicherung reguliert wird, richtet sich allerdings auch danach, inwieweit fahrlässig gehandelt wurde. Das gleiche Prinzip wendet die Hausratversicherung an, die für die beschädigten Möbel zuständig ist.

Um sich gar nicht erst mit einer, zwei oder gar drei Versicherungen herumschlagen zu müssen und aufgrund der vollkommen unterschiedlichen Bewertung der Vorkommnisse durch deutsche Gerichte, hat der Bund der Versicherten einen ganz einfachen Tipp: „Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen und dafür sorgen, das sich in der Zuleitung ein Aqua-Stopp befindet. Am Schluss schalten Sie die Maschine ab und schließen den Zulauf.“.

Posted by Andre on 09/24 at 09:26 AM
GebäudeversicherungHaftpflichtHausratversicherungTipps • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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