Einbruchrisiko: Abwesenheit besser nicht online ankündigen
Das Internet hat den Alltag vieler Menschen verändert. Dies gilt besonders für Social Networks, in denen sie sich öffentlich mit Freunden und Bekannten austauschen kann. Besonders Facebook erfreut sich einer großen Popularität: Täglich loggen sich Millionen Deutsche ein, um Statusmitteilungen zu erzeugen, Kommentare zu schreiben oder Bilder hochzuladen.
Dabei kann es vorkommen, dass sie Kriminelle auf sich aufmerksam machen. Wie die Zurich Gruppe Deutschland kürzlich per Pressemitteilung bekanntgegeben hat, sollten sich Privatpersonen genau überlegen, welche Informationen sie über sich im Internet preisgeben. Wer nicht aufpasst, macht womöglich Einbrecher auf sich aufmerksam. Sollte man beispielsweise seinen nächsten Urlaub im Internet ankündigen und es zugleich möglich sein, Rückschlüsse auf die Adresse zu ziehen, kann dies zu einem Problem werden. Nun werden einige Versicherte vielleicht denken, dass die Hausratversicherung im Schadensfall trotzdem zahlen muss. Auf den ersten Blick scheint dies plausibel: Wer sein Haus oder seine Wohnung ordnungsgemäß verschließt und nicht für den Zeitraum von mehreren Monaten verreist, ist prinzipiell versichert. Öffentliche Ankündigungen führen jedoch zu einer Änderung der Situation: Derartige Meldungen verletzen nämlich die sogenannte Vorsorgepflicht. Mitteilungen über Abwesenheit und gleichzeitig mögliche Rückschlüsse auf die Adresse gleichen laut einem Versicherungsexperten von Zurich schon fast Einladungen zu Straftaten. Wegen der Verletzung der Vorsorgepflicht wäre die Hausratversicherung im Schadensfall dazu berechtigt, den Entschädigungsbeitrag zu kürzen oder sogar vollständig auf Leistungsfreiheit zu bestehen.
Wer verreist und darüber im Internet berichten möchte, sollte seine Mitteilungen so einstellen, dass sie nicht öffentlich einsehbar sind. Noch sicherer wäre es, bis zur Rückkehr zu warten und dann beispielsweise Fotos zu veröffentlichen.
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