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Mittwoch, Januar 23, 2008

Elektronikversicherung: wenn Ihre Daten vom Blitz getroffen werden

Bei Gewitter kann es zu Brand oder Blitzschlag kommen – zwei Gefahren, gegen die man sich sowohl mit der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung finanziell schützen kann. Sollte zum Beispiel der PC durch den Blitzschlag beschädigt werden, so übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.

Ein Betroffener hatte das Pech, dass durch einen Blitzschlag nicht nur sein Computer beschädigt wurde, sondern auch die darauf befindlichen Daten. Aus diesem Grund forderte er die Versicherungsgesellschaft, bei der er zuvor eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte dazu auf, auch die Kosten für eine professionelle Datenrettung zu übernehmen. Jedoch weigerte sich die Versicherung zu bezahlen. Sie berief sich auf die Versicherungspolice, in welcher diese Art von Schaden nicht aufgeführt war, und zog vor Gericht – wo sie dann auch Recht bekam. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Hausratversicherung zwar die Kosten für den PC, aber nicht die Kosten der Datenrettung übernehmen muss.

Dennoch besteht die Möglichkeit, elektronisch gespeicherte Daten zu versichern. Dazu ist der Abschluss einer so genannten Elektronikversicherung erforderlich. Sollte es zum Schadensfall kommen, dann übernimmt die Versicherung die Kosten, die durch die Datenrettung entstehen. Allerdings ist der Abschluss einer Elektronikversicherung mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so dass sie eigentlich nur für Selbständige und Freiberufler interessant ist. Für diese Gruppe kann es besonders wichtig sein, ihre elektronischen Geräte inklusive der darauf befindlichen Daten zu versichern – da ist man unter Umständen auch dazu bereit, einen jährlichen Versicherungsbeitrag von rund 1.000 Euro zu entrichten. Aufgrund der hohen Kosten kommt diese Möglichkeit für Privathaushalte normalerweise nicht in Frage, schließlich können sie die Versicherungskosten nicht steuerlich geltend machen.

(Quelle: Spiegel)

Posted by Jochen on 01/23 at 01:48 PM
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