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Samstag, September 13, 2008

Elterngeld ! Trotzdem arm und sozial schwach…

Die Hälfte der Elterngeld-Bezieher ist ohne weiteres Einkommen

Den Bedarf einer möglichst ökonomische Hauswirtschaft zu befriedigen, ist immer auch von den verfügbaren Finanzen abhängig. Dazu veröffentlicht aktuell die bundesdeutsche Statistik, dass fast die Hälfte der Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, über den Mindestbetrag nicht hinaus kommen, und die Quoten variieren auch noch quer durch die Republik erheblich.

Ist tatsächlich jeder zweite Empfänger von Elterngeld arbeitslos oder er studiert, bedeutet dies auch den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat. Bundesweit waren dies zwischen Januar 2007 und Juni 2008 rund 353 000 Mütter und Väter.
Eine Zahl, die die für 47 Prozent aller 752 000 Bezieher steht. Für 399 000 Mütter und Väter floss das Elterngeld auf der Basis des Ersatz-Einkommens.

Den Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag durften 50 000 von ihnen anfordern, was als Geschwisterbonus zehn Prozent des Elterngeldbetrags und mindestens 75 Euro bedeutet. Der Zuschlag für Zwillinge beläuft sich auf je 300 Euro für das zweite und auch für jedes weitere Kind.

Ausschließlich den Mindestbetrag von 300 Euro bekamen 230 000 Mütter und Väter, was für 123 000 Frauen und Männer auch noch den Bezug eines Geschwisterbonus und/oder eines Mehrlingszuschlags bedeutet.

Bayern - Land der berufstätigen Eltern

Ein Elterngeld statt eines Arbeitseinkommen erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Dazu zählen auch jene Leistungen, die bei Teilzeitarbeit und reduziertem Einkommen oder wegen Geringverdienst gezahlt werden. Liegt der Anspruch auf Elterngeld unter 300 Euro, wird er auf den Mindestbetrag aufgestockt. Dieser Betrag wird in der Regel an Mütter und Väter gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.
Einer von 14 Beziehern des Mindestbetrags (= 7 %)  hatten zwar einen Job, aber deren Anspruch betrug weniger als 300 Euro und wurde deshalb aufgestockt.

Der Anteil der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes bezogen war in Bayern (60 Prozent), Brandenburg und Sachsen (je 59 Prozent) am größten und lag in Bremen (42), Nordrhein-Westfalen (48) und Niedersachsen (49) am niedrigsten.

Dem entsprechend erhielt mehr als jeder Zweite Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags - in Bremen (58 Prozent), Nordrhein-Westfalen (52), Niedersachsen (51). In Bayern (40 Prozent) sowie in Brandenburg und Sachsen (41) war dieser Anteil am niedrigsten.
Elterngeld wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. In der Regel ersetzt es 67 Prozent des Familien-Nettoeinkommens, das wegen der Babypause wegfällt.
Ohne Bedeutung bei Antrag und Anspruch des Elterngeldes sind Wohnverhältnisse (Miete oder Kapitaldienste aus Wohneigentum) oder Beiträge zu Bausparkassen, Versicherungen oder Ratenzahlungen.

Posted by wob. on 09/13 at 05:56 AM
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Aus der FAZ vom 1. September

Die unliebsamen Überraschungen beginnen bei der korrekten Berechnung jener „67 Prozent des Nettoeinkommens“, die der Staat offiziell auszahlt.
Viele Antragsteller fallen aus allen Wolken, wenn sie erfahren, wie die Elterngeldstellen – meist bei den Jugendämtern angesiedelt – das durchschnittliche Gehalt für die relevanten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes berechnen: Maßgeblich ist nicht etwa der für diese Zeit ausgewiesene Nettoverdienst auf dem Gehaltszettel, sondern ein um alle Sonderzahlungen „bereinigtes Einkommen“. Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch Zuschläge für Schichtarbeit sowie leistungsbezogene Gehaltsbestandteile wie Provisionen bleiben dabei unberücksichtigt. Zudem wird (geburts)tagsgenau zurückgerechnet.

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