Erneut Klage gegen Lebensversicherer
Das Vertrauen der Deutschen in Banken und Versicherungen ist laut einer GfK-Umfrage ohnehin schon angeschlagen, mit nur noch 17 bzw. 13 Prozent und 60 bzw. 40 Prozent, wenn es um Unternehmen geht, bei denen man Kunde ist. Da dürfte die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Lebensversicherung nicht gerade zur Besserung der Situation beitragen. Grund für den Schritt vor Gericht sind die aus Sicht der Verbraucherschützer intransparenten Vertragsbedingungen. Sie wurden schon mehreren Lebensversicherern zum Verhängnis.
Dass überhaupt geklagt wird, hängt mit der hohen Quote an Kapitallebensversicherungen zusammen, die nicht bis zum Laufzeitende gehalten, sondern vorzeitig gekündigt werden. Der Bundesgerichtshof und die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass dies auf knapp die Hälfte aller Verträge zutrifft. In dem Fall spielen die Klauseln zum Rückkaufwert eine entscheidende Rolle. Sie bestimmen letztlich, ob der Kunde fair behandelt wird oder möglicherweise Verluste hinnehmen muss. In der Regel steht später ein Minus von 150 bis 15.000 Euro unter dem Strich, wie Tests im Jahr 2007 ergaben. Bisher haben sich die Richter immer auf die Seite der Kunden gestellt und die Vertragsbedingungen moniert. Für die Unternehmen geht das einher mit der Hausaufgabe, unter anderem für mehr Transparenz zu sorgen.
Bislang sei es für Versicherte kaum möglich, zu überprüfen, ob der Rückkaufwert korrekt berechnet wurde, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Um diesem Zustand ein Ende zu bereiten, wurden bereits mehrere Klagen geführt und haben der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Hamburg in den jeweiligen Fällen ganz klar gesagt: Die Klauseln zum Rückkaufwert sind unwirksam. Zugelassen wurden Klagen gegen die Generali, die Hamburg-Mannheimer, Signal Iduna und Deutscher Ring. Jetzt ist die Allianz an der Reihe. Beruhigt zurücklehnen dürfen sich die anderen Konzerne nicht. Die Verbraucherschützer haben ein klares Ziel vor Augen: „Wir werden nach und nach alle großen Versicherer verklagen.“.
Recht & Ordnung • Lebensversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
