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Dienstag, November 24, 2009

Erstinstanzliches Urteil zum Rückkaufwert kapitalbildender Lebensversicherungen

Der Rückkaufwert von Lebensversicherungen wird für die Branche langsam zur Never-Ending-Story. In der Klage gegen die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG, die Hamburg-Mannheimer-Versicherungs-AG und die Volksfürsorge Lebensversicherung hat die Verbraucherzentrale Hamburg einen ersten Erfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg bezeichnete die Klauseln zu den Rückkaufwerten als intransparent und unwirksam (Urteil vom 20. November, Aktzeichenzeichen 324 O 1116/07, 1136/07 und 1153/07).

Betroffen von dem Urteil, gegen das die Versicherer sofort Berufung einlegten, sind Verträge, die in der Zeit seit Mitte 2001, aber noch vor 2008, abgeschlossen und vorzeitig gekündigt wurden. Die Kunden hatten in dem Fall kaum Kapital retten können, weil die Beiträge in den ersten Jahren von hohen Abschlusskosten und Provisionen geschluckt worden waren. Gegen diese Praxis war die Verbraucherzentrale Hamburg vorgegangen und bekam Recht. Schon 2005 hatte der Bundesgerichtshof derlei Klauseln angemahnt und für unwirksam erklärt. Das damalige Urteil bezog sich allerdings nur auf Policen, die in der Zeit bis 2001 unterschrieben worden waren.

Das jüngste, wenngleich erstinstanzliche Urteil – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass sich letztlich wieder der Bundesgerichthof damit befassen muss – wird von der Verbraucherzentrale und dem Bund der Versicherten (BdV) begrüßt. Bis zu 24 Millionen Versicherungskunden könnten jetzt einen Nachschlag verlangen. In der Summe wären das bis zu zwölf Milliarden Euro. Für Verbraucher, die ihren Anspruch geltend machen wollen, hat die Verbraucherzentrale Musterbriefe entwickelt. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV, rät: „Schreiben Sie ihrem Versicherer und fordern ihn zu einer Neuberechnung auf. Das ist wichtig, denn von sich aus wird sich die Assekuranz nicht bei Ihnen melden“.

Posted by Andre on 11/24 at 09:51 AM
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