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Freitag, März 21, 2008

EU-Vorschlag: Abschaffung der Vorfälligkeitsentschädigung

Am Donnerstag der vergangenen Woche hat die BSI (Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft) Stellung zu den EU-Plänen im Hinblick auf das Thema Baufinanzierung bezogen. Aus dieser Stellungnahme geht sehr eindeutig hervor, dass man in Deutschland nicht daran interessiert ist, das bisherige System zu ändern. Die deutschen Verbraucher seien sehr gut geschützt, was vor allem auf die Langfristkultur bei der Baufinanzierung zurückzuführen sei.

Dies ist in der Tat wahr. In Deutschland ist es üblich, dass Immobiliendarlehen mit verhältnismäßig langer Laufzeit bzw. langer Zinsbindung abgeschlossen werden. Auf diese Weise können den Darlehensnehmern sichere Zinssätze garantiert werden. Sollten die Zinsen an den Märkten steigen, so sind die Darlehensnehmer davon nicht betroffen – ganz anders wie zum Beispiel in den USA, wo ein fortschreitender Zinsanstieg dazu geführt hat, dass sich plötzlich Millionen von Haushalten nicht mehr in der Lage befanden, ihre Darlehensraten aufzubringen.

Der einzige Nachteil, den die Langfristkultur im Rahmen der Finanzierung mit sich bringt ist die Tatsache, dass die abgeschlossenen Darlehen nur ein bedingtes Maß an Flexibilität bieten. So ist es zum Beispiel nicht möglich, ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zu kündigen und vollständig abzulösen – zumindest nicht ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Die EU denkt hingegen darüber nach, dies zu ändern. In Brüssel vertritt man derzeit die Meinung, dass es den Darlehensnehmern gestattet sein sollte, ihre Darlehen vorzeitig, ohne die Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung tilgen zu können. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Banken ihre Finanzierungsangebote neu kalkulieren müssten, was im Endeffekt auf höhere Kosten hinauslaufen würde. Laut der BSI würde eine entsprechende Regelung dafür sorgen, dass die durchschnittliche Darlehensrate von Eigenheimfinanzierern dadurch um rund 80 Euro im Monat steigt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass die EU eine entsprechende Richtlinie erlassen wird. Somit kann erst einmal Entwarnung gegeben werden: Ein Kostenanstieg ist nicht zu erwarten.

Posted by Jochen on 03/21 at 01:53 PM
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