Europäische Richter fordern Unisex-Tarife
Unisex – bei Düften ein Trend, für die Versicherungsbranche eher ein Horror, der mit dem gestern vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällten Urteil wahr wird. Weil die Richter unterschiedliche Tarife für Männlein und Weiblein als diskriminierend einstufen, muss die Branche in vielen Bereichen neu kalkulieren. Dass es funktionieren kann, beweist die Riester-Rente. Das staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt ist bereits geschlechtsneutral gestaltet. Die gleichen Vorgaben müssen bis zum 21. Dezember 2012 alle Policen in sämtlichen Versicherungssparten erfüllen (Rechtssache C-236/09).
Der Richterspruch tangiert vor allem die Bereiche Lebens-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Kfz-Versicherung. Überall dort, wo das Geschlecht als Risikomerkmal in die Kalkulation einfließt, müssen die Assekuranzen umdenken und ihre Berechnungen auf eine neue Basis stellen. Galt bislang, dass Frauen für eine private Rentenversicherung mehr zahlen als Männer, weil ihre Lebenserwartung um durchschnittlich fünf Jahr höher liegt, werden die Herren der Schöpfung jetzt vermutlich mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Im Bereich Kfz-Versicherung sind die Damen künftig die Gelackmeierten: Bisher fuhren sie aufgrund des statistisch niedrigeren Unfallrisikos etwas günstiger.
Wie genau sich das Urteil aus Luxemburg auf die Verträge und Beiträge auswirken wird, lässt sich jetzt noch nicht vorhersagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt zwar vor einem Preisanstieg. Ob es dazu kommt, werden aber wohl eher Wettbewerb und Markt regeln. Schließlich schauen Verbraucher auch bei Unisex-Tarifen zuerst auf den Preis und befassen sich dann näher mit der Leistung. Die Vermutung, dass die Versicherungsgesellschaften die neuen Vorschriften „missbrauchen“ und die Prämien durchweg anheben wird, ist daher eher absurd.
Zu verdanken haben die Unternehmen das Dilemma übrigens einem belgischen Gericht, das sich aufgrund einer Klage von zwei Privatpersonen und Verbraucherschützern an den EuGH gewendet hat. Immerhin: Bestehende Verträge dürfen bleiben wie sie sind. Ob die neuen Konditionen dann gerechter sind, bleibt abzuwarten. Eines dürfte allerdings klar sein. Individuell kalkulierte Tarife gehören demnächst der Vergangenheit an.
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