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Donnerstag, Mai 15, 2008

Fahrzeugpapiere grundsätzlich nicht im Auto aufbewahren

Dokumente wie die Zulassungsbescheinigungen sollten prinzipiell nicht im Fahrzeug liegen. Im Versicherungsfall muss die Versicherung eventuell nicht für den Schaden aufkommen.
So geschehen einem Geschäftsführer. Er hatte den Kfz-Schein seines Firmenfahrzeuges von Anfang an zusammen mit der Servicemappe im Geschäftswagen untergebracht. Nach dem Diebstahl des Fahrzeuges, erhielt er von der Assekuranz unter Vorbehalt 11.000 Euro.

Der Versicherungsfall wurde anschließend auch ein Streitfall und der Geschäftführer fand sich deshalb vor dem Oberlandesgericht Celle wieder. Das Gericht verurteilte ihn zur Rückzahlung der 11.000 Euro. Begründet wurde das Urteil damit, dass das Deponieren des Fahrzeugscheins im Auto grob fahrlässig sei, auch wenn eine Alarmanlage und eine Wegfahrsperre vorhanden ist. Ebenso wiesen die Richter daraufhin, dass es einen eindeutigen Unterschied zwischen gelegentlichem, kurzfristigem oder einmaligem „Liegenlassen“ und generell, dauerhafter Verwahrung der Papiere gebe.

Insbesondere die generelle, dauerhafter Verwahrung der Papiere im Auto wertete das Gericht als erhebliche Gefahrenerhöhung. Hier wäre eine Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung begründet gewesen. Faktisch wurde aber die Versicherungsgesellschaft erst in der Schadensmeldung über den Umstand informiert. Ob Geschäftsmann oder Privatperson, die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins und Schlüssels sollte grundsätzlich außerhalb des Wagens erfolgen.

Posted by Sabine on 05/15 at 06:40 PM
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