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Donnerstag, Mai 27, 2010

Falls der Bauhelfer pfuscht ... oder bei Starkregen:

... die Bauleistungsversicherung

Retten-Helfen-Bergen-Schützen lautet die Devise bei der Freiwilligen wie auch bei der Profi-Feuerwehr. Ganz so schlimm dürften die Situationen auf dem Bau jedoch nicht werden, dass gleich die Feuerwehr kommen muss. Sich jedoch zu versichern gegen den materiellen Schaden, kann den Bauherren schon erheblich beruhigen.

Wer nun eine Bauleistungsversicherung abschließt, der darf ruhig daran denken, auch das beauftragte, weil schließlich ebenfalls eingebundene Bauunternehmer an der Versicherungsprämie zu beteiligen. Die Aufforderung dürfte gelingen, weil sich die Firma damit selbst gegen Schadenersatzansprüche schützen kann.
Warum das so ist, machen die möglichen Risiken deutlich: Versichert sind nämlich auch Schäden, die durch Fahrlässigkeit der Bauarbeiter und -bauhelfer entstehen können. Weiterhin gedeckt sind durch eine solche Schadensversicherung auch Konstruktions- und Materialfehler sowie Schäden durch Sturm, Überschwemmung oder Starkregen. Ausgeglichen werden dann auch Schäden durch Fremde und der Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen.

Wer sich weiter zum Thema Versicherungen für Bauvorhaben informieren will, der kann sich online ein kostenloses Merkblatt herunterladen, es per Telefon (04193 94222) oder Post beim Bund der Versicherten, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg anfordern

Weitere Infos: http://dpaq.de/grJel

Posted by wob. on 05/27 at 07:00 AM
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