Falsche Beratung kommt Versicherungsvertretern bald teuer zu stehen
Versicherungsvertreter haben gemeinhin nicht den besten Ruf. Sie reden wie ein Wasserfall, wissen genau die Schwächen ihres Gegenübers ausnutzen und haben bei Abschluss der Verträge eher die Provision denn das Wohl des Kunden im Sinn. Einiges davon mögen Vorurteile sein. Dass es schwarze Schafe in der Branche gibt, lässt sich allerdings nicht verleugnen. Sie haben es ab dem 22. Mai allerdings wesentlich schwerer. Von da ab gilt das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“.
Für ungebundene Vermittler heißt das, sie müssen ab sofort Sachkunde nachweisen können. 222 Stunden Unterricht müssen die Vermittler bei der Industrie- und Handelskammer absolvieren. Damit sollen Versicherungskunden vor falscher Beratung geschützt werden. Dazu dienen auch einige weitere Änderungen. So muss der Vermittler deutlich machen, ob er als Makler oder Agent arbeitet, und seine Arbeit samt seiner Begründung dokumentieren, warum gerade das von ihm empfohlene Produkt ideal für den Kunden ist. Denn er haftet für falsche Beratung
Von der neuen Gesetzeslage nicht betroffen sind Versicherungsvertreter, die fest für ein Unternehmen arbeiten. Daher gehen Experten davon aus, dass unabhängige Vermittler jetzt vermehrt bei Finanzdienstleistern anheuern, um so nicht privat haften zu müssen. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass die Umsetzung für die Vermittlung über das Internet eher mangelhaft sei.
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