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Mittwoch, Mai 05, 2010

Firma oder Fabrik, Betrieb oder Büro?

Wenn’s klemmt, bleibt meist ein Schaden…

Nicht alle kaufmännischen Lehrling erinnern sich an die Definition “Firma” und meist wissen sie auch nicht, wem eigentlich ihr Unternehmen gehört, wer die Inhaber, die Gesellschafter oder die Beteiligten sind. Worüber sie eher schon mal spekulieren oder vermuten sind die Ereignisse, die auch schon mal indirekte Ereignisse zum sonstigen Geschäftsbetrieb darstellen. Und die sind manchmal auch mit großem finanziellen oder eben materiellen Schaden verbunden.

Grundsätzlich gilt: Für Risiken in Firmen, auf Baustellen, in Büros mit oder ohne Kundenverkehr gibt es keinen pauschalen Versicherungsschutz. Und weil es von der BGB-Gesellschaft bis zur Offenen Handelsgesellschaft, von der Form & Licht AG im Familienbesitz bis zur Winzer-Genossenschaft in Deutschland die verschiedenen Rechtsformen gibt, gibt es ebenso unterschiedliche gewerbliche Firmenversicherungen.
Da ist zum einen die Betriebshaftpflicht: Sie schützt das Vermögen des Unternehmens, wenn durch das Handeln oder Unterlassen, durch Fahrlässigkeit oder Schuld mit Mitarbeitern oder durch Gerätschaften Personen- und Sachschäden verursacht wurden, die ohne Haftpflicht aus dem Vermögen der Firma, sprich mit Geld auszugleichen wären. Würde hierzu die Liquidität fehlen, kann dies das Aus für das Unternehmen bedeuten.
Die Gefahr des Untergangs oder des Verderbs durch Brand, höhere Gewalt, Wasser oder Feuer, Diebstahl oder Vandalismus sichert die Inventarversicherung. Sie schützt Computer und Maschinen und die sogenannte BuGA, die Betriebs- und Geschäftsaustattung.

Wenn Umsätze gestört sind

Kann ein Unternehmen zeitweise nicht arbeiten, produzieren oder verkaufen - zum Beispiel durch Einsturzgefahr eines Nebengebäudes in der Innenstadt - kann die Betriebsunterbrechung versichert werden. Der Vertrag gilt auch in der Folge von Schäden durch Feuer oder Überschwemmung.
Transportiert das Unternehmen Lieferungen an ihre Kundschaft mit eigenen Fahrzeugen oder tritt sie als Frachtführer in fremdem Auftrag auf, kann eine Kfz- und Transportpolice die Schäden an hochwertigen Gütern sichern. Risiken dieser Art sind mit einer normalen Kfz-Haftpflicht nicht abgedeckt. Das kann nur eine Transportversicherung.
Stellen speditierte Güter im eigenen Fahrzeug auch eine mögliche Umweltgefahr dar, sofern diese Fracht durch Unfall aufbricht, ausläuft oder mit der Außenluft eine Reaktion eingeht, ist für dieses Gefahren-Potenzial eine Umwelt-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Bei manchen Versicherern können mögliche Risiken aus Umweltschäden über die Betriebshaftpflicht versichert werden.
Schließlich ist da noch die Produkthaftpflicht, die dann verpflichtend wird, wenn national produzierte oder auch importierte Ware auf eine Weise schadhaft oder schädigend ist, dass nicht die mangelhafte Ware allein ersetzt werden muss (wie bei einer Schlechtleistung) sondern dass zusätzlich Sach- oder Personenschäden beim Nutzer oder Anwender auftreten.

Posted by wob. on 05/05 at 11:24 AM
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