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Sonntag, Dezember 05, 2010

Flüge dürfen nicht automatisch an Versicherungen gekoppelt sein

Es ist schon fast erschreckend, wie günstig man heutzutage fliegen kann. Was früher nur den Vermögenden vorbehalten war, kann sich heutzutage jedermann leisten. Billigflieger und Sonderaktionen der großen Fluglinien erlauben es, zu absoluten Niedrigpreisen zu fliegen. Damit die Airlines ihre Flugzeuge auch jedes Mal voll besetzen und somit Gewinne erwirtschaften können, wird ordentlich Werbung gemacht: Mit Tiefpreisen für die Flugverbindungen geworben.

Wer schon einmal Flugtickets bei Billigfliegern oder im Rahmen von Sonderaktionen gebucht hat, wird bestimmt wissen, dass es am Ende jedoch immer teurer wird. Es entstehen Kosten, die zusätzlich anfallen und somit den Ticketpreis nach oben treiben. Neben Steuern und Flughafengebühren können auch Gepäckzuschläge, Sitzreservierungen und Versicherungen den Preis nach oben treiben. Vor allem Letztere haben es den Fluganbietern angetan: Immer häufiger wird Interessenten bei Onlinebuchung der Abschluss von ergänzenden Versicherungen wie beispielsweise Reiserücktrittsversicherungen oder Gepäckversicherungen angeboten. Manchmal gehen die Fluganbieter sogar so weit, dass die Versicherungen automatisch dazugebucht werden.

Diese Verfahrensweise ist jedoch nicht zulässig. Wie die „Welt Online“ schreibt, sind Airlines und Flugreisenportale nicht dazu berechtigt, Versicherungsprodukte automatisch hinzuzubuchen. Ein Passagier hatte gegen diese Vorgehensweise eines Flugreiseportals geklagt und sich vor dem Landgericht Leipzig durchgesetzt. Das Gericht hielt es nicht für zulässig, dass beim Onlineverkauf von Flugtickets auf diese Weise verfahren wird und Interessenten die zur Buchung voreingestellten Versicherungen im Bedarfsfall selbst entfernen müssen. Leistungen, die für einen Flug nicht zwingend erforderlich sind, dürfen lediglich als optionale Auswahl zur Verfügung stehen.

Posted by Jochen on 12/05 at 02:57 PM
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