Flugreisen während der Schwangerschaft
Wer während der Schwangerschaft verreisen möchte und das per Flieger, sollte einige Punkte beachten. Es ist nicht gefährlich, während der Schwangerschaft zu fliegen, dies gleich mal vorweg. Dennoch gibt es einiges, das beachtet werden sollte.
Vor einer Flugreise sollte zuerst einmal der Arzt aufgesucht werden. Dies ist wichtig, um bereits vorhandene Komplikationen ausschließen zu können. Sollte es schon die zweite Schwangerschaft sein und es sind Komplikationen aus der ersten bekannt – wie zum Beispiel Bluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes oder Blutungen – dann sollte die Reise auf jeden Fall mit dem Arzt besprochen werden. Nur so kann bereits vorab geklärt werden, ob eine Flugreise überhaupt ratsam ist. Wenn es in einer anderes Land geht, gerade bei Fernreisen, sollte auch abgeklärt werden, welche Impfungen notwendig sind, und ob diese während der Schwangerschaft überhaupt gut sind. Auch über die medizinische Versorgung am gewünschten Urlaubsziel sollte man sich informieren, damit es dort nicht zu nicht behandelbaren Komplikationen kommen kann, die sowohl das Leben der Mutter als auch das des werdenden Kindes gefährden könnten.
Am sinnvollsten und gesündesten ist eine Flugreise immer während des zweiten Drittels der Schwangerschaft. Dann hat sich der mütterliche Körper bereits an die „Nebenerscheinungen“ der Schwangerschaft gewöhnt. Die Übelkeit, die vor allem morgens auftritt, ist weniger geworden und auch das Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, ist sehr niedrig. Wichtig ist aber, sich für die Dauer des Fluges Stützstrümpfe gegen Thrombose anzulegen. Gerade in der Schwangerschaft ist das Risiko erhöht, eine Thrombose zu erleiden, die bei längeren Flugreisen oft zum Problem wird.
Was man unbedingt noch wissen sollte!
Bei vielen Fluggesellschaften gibt es ein Flugverbot für Frauen zwischen der 34. und der 36. Schwangerschaftswoche. Dies dient zur Vermeidung einer Geburt an Bord. Bei der Urlaubsplanung muss also beachtet werden, dass Fluggesellschaften einer Schwangeren bereits ab der 28. Woche die Mitnahme verweigern können und auch dürfen. Bei einer nicht vorhergesehenen und wichtigen Flugreise kann ein Attest des behandelnden Arztes ausreichen, in dem zum Beispiel steht, dass keine Komplikationen zu erwarten sind. Meist genügt das der jeweiligen Fluggesellschaft als Nachweis. Wie jedoch die einzelnen Bedingungen bei der gewählten Fluggesellschaft sind, sollte vorab erfragt werden.
