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Sonntag, September 18, 2011

Forwarddarlehen-Rauswurf besser nicht provozieren

Die meisten Immobilieneigentümer müssen ein bis zwei Anschlussfinanzierungen vornehmen, damit sie endlich schuldenfrei sind. Weil die Hypothekenzinsen in den vergangenen Jahren besonders attraktiv gewesen sind, haben viele Darlehensnehmer die Chance genutzt, und sich per Forwarddarlehen einen niedrigen Darlehenszins für die spätere Anschlussfinanzierung gesichert.

Allerdings haben die Hypothekenzinsen in den letzten Wochen stark nachgelassen und sind so günstig wie schon seit ungefähr 50 Jahren nicht mehr. Weil die gegenwärtigen Hypothekenzinsen so günstig sind, bereut es inzwischen so mancher Eigentümer, ein Forwarddarlehen abgeschlossen zu haben. Deshalb wundert es sich auch nicht, dass sich einige Personen die Frage stellen, wie sie aus den Verträgen wieder herauskommen.

Ein simpler Ausstieg durch Nichtabnahme des Darlehens ist leider nicht möglich. Es wurde ein Darlehensvertrag geschlossen, den es einzuhalten gilt. Aus diesem Grund schlagen einige Personen eine andere Gangart ein: Sie provozieren einen Forwarddarlehen-Rauswurf. Gemeint ist eine Vertragskündigung durch die Bank. Vor der Auszahlung wird nämlich noch einmal überprüft, wie es um die Bonität des Antragsstellers bestellt ist. Sollte sich herausstellen, dass es um die Einkommenssituation oder die Schufa-Auskunft schlecht bestellt ist, sehen viele Banken von einer Darlehensauszahlung ab.
Allerdings ist es nicht ratsam, aus diesem Grund die eigene Schufa-Auskunft zu ruinieren. Schließlich wären dann andere Finanzprodukte ebenfalls nicht mehr zugänglich. Ganz egal ob Bankkonto, Handyvertrag oder Ratenkredit: Überall gäbe es Ablehnungen.
Außerdem ist nicht sicher, dass man aus dem Darlehensvertrag so einfach herauskommt. Je nach Darlehensvertrag könnte trotzdem eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden – da ist es besser, man geht kein Risiko ein.

Posted by Jochen on 09/18 at 10:10 PM
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