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Freitag, April 23, 2010

Freie Arztwahl oder ‘nur Kasse’?

Zwei-Bett-Zimmer, freie Arztwahl, Heilpraktiker-Kosten, Venen-Salbe oder Physiotherapie - wenn es um Gesundheit oder eben auch um Krankheit geht, liegt der Begriff von der Zwei-Klassen-Medizin zwischen GKV und PKV meist sehr nahe. Wenn denn diese diskutiert wird, geht es um die Frage, weshalb der Einzelne oder wie er in den einen oder anderen Status der Krankenversicherung gelangt.

In der Mehrzahl der Fälle, und das sind wohl um die 70 Millionen Personen in Deutschland bei 40 Millionen Arbeitnehmern, liegt die Tatsache einer gesetzlichen Krankenversicherung in einem Beschäftigungsverhältnis oder an den sogenannten mitversicherten Familienangehörigen. Doch schon für die Zahl der Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis von allein schon 650.000 Lehrern ist dagegen deren Krankenversorgung eine ganz andere. Ihnen, die nach Gesundheitsprüfung einst ihren Dienst antraten, zahlt der Dienstherr - Gemeinde, Land oder Bund - mindestens die Hälfte ihrer Krankheitskosten. Ob sich der Beamte zusätzlich privat versichert, ist seine Sache.

Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies nur, wenn er ausreichend hoch über der ‘Versicherungspflichtgrenze’ verdient. Seine gesetzlichen Beiträge - abhängig vom Monats-Verdienst - steigen in diesem Zusammenhang bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich erhöht wird, damit möglichst viele Arbeitnehmer in der GKV samt den Ersatzkassen bleiben. Folglich können nur diejenigen sich der Privaten Krankenversicherung PKV zuwenden, die entweder freiberuflich tätig sind, die Einzelunternehmer sind (eingetragener Kaufmann) oder auch selbständiger Handwerksmeister und dann die “Höchst- oder Hoch-Verdiener”.

Auch das geht: Freiwillig pflichtversichert!

Für diese Gruppen und ihre Angehörigen stellt sich dann auch Frage, ob man nicht doch freiwillig und damit wieder pflichtversichert bei der AOK oder einer der Ersatzkassen bleibt oder sich bei diesen nach Basis-Sätzen neu versichern will. Weitere private Zusatzversicherung wie Krankhaustagegeld oder freie Arztwahl sind davon unberührt. Sich vorher genau zu informieren ist dann gar nicht so einfach, wie ein neuerlicher Servicetest beweist.

Knapp neun Millionen Menschen gelten in Deutschland als privat versichert; Tendenz leicht steigend. Für manchen ist die Private Krankenversicherung (PKV) die günstigere Alternative, doch sind viele auch mit dabei, weil der Status des Selbstzahlers mit Privatpatienten-Status im Hintergrund dann doch ein höheres Leistungsspektrum abdeckt oder auch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat für den Privatsender n-tv die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Leistungen getestet. Das zunächst knappe und noch nicht spezifizierte Ergebnis: Platz 1 AXA; Platz 2 Münchner Verein und auf Rang 3 die Barmenia.

Wie wird privat reguliert?

Das Ranking wurde dabei zu gleich Teilen von Service und Preis-Leistung bestimmt. Als derzeit beste der privaten Krankenversicherer 2010 gilt danach die AXA, bei der vor allem Freundlichkeit und Kompetenz der Berater stark gewichtet wurden. Maßgeblich für die Barmenia-Platzierung war Rang eins in der Serviceanalyse, wenn auch der Leistungsbereich nur im Mittelfeld landete.

Welche Tarife zur Deckung der Arztkosten, des Kranhausaufenthaltes oder weiterer Therapien die richtigen sind, hängt immer auch von der individuellen Einschätzung wie auch vom Sicherheitsbedürfnis ab. Jedes Individuum muss deshalb für sich selbst oder seine Angehörigen prüfen, welche Leistungen sind mir wichtig und was soll und darf die Absicherung kosten. Zu zusätzlichen Infos kann man auch gelangen, wenn man Personen befragt, die bereits seit einiger Zeit privat versichert sind und über die Regulierung im Krankheitsfall erste Erfahrungen haben.

Posted by wob. on 04/23 at 07:00 AM
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