Freiwillig Versicherte ohne Krankengeld
Wer als freiwilliges Mitglied der GKV die Treue hält, wird von Versicherten der privaten Krankenversicherung in der Regel mit mitleidigen Blicken bedacht. Gerade für Familienväter zahlt sich die gesetzliche Krankenversicherung eher aus. Ab 2009 dürfte aber selbst dieser Pluspunkt nur noch unter gewissen Umständen ins Gewicht fallen, denn in wenigen Monaten fallen für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der PKV Mitglied geworden sind, die Ansprüche auf Krankengeld weg.
Gerade der Kreis derer, die nicht als Angestellte oder Arbeitnehmer gelten, ist von dieser Änderung besonders schwer betroffen. Sichert das Krankengeld doch den Einkommensausfall bei einer längeren Krankheit. Bisher waren für diese Leistung 70% des vorangegangenen Einkommens vorgesehen und wurden durch die Krankenkasse ausgezahlt. Ab 2009 müssen sich freiwillige Mitglieder um eine entsprechende Absicherung selbst kümmern und können in diesem Zusammenhang auch auf spezielle Tarife der gesetzlichen Krankenkassen zurück greifen.
Allerdings sind damit zwei Probleme verbunden: Auf der einen Seite sind die entsprechenden Angebote auf einen Zeitraum von 3 Jahren ausgelegt. Günstigere Varianten können während dieser Versicherungszeit nicht genutzt werden, da ein Wechsel unmöglich ist. Daneben schneiden gesetzliche Tarife oft auch bei den Beiträgen wesentlich schlechter als Krankengeldversicherungen der PKV ab. Die Unterschiede können, entsprechend der Höhe des ausgezahlten Krankengeldes, durchaus 50,- EUR oder mehr betragen.
Die zunehmenden Einschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung dürften für einen Teil der freiwilligen Mitglieder am Ende einen Wechsel in die PKV immer attraktiver machen, zumal sich das Krankengeld im Rahmen einer Vollversicherung flexibel an die eigenen Wünsche der Versicherten anpassen lässt.
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