Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Donnerstag, August 28, 2008

Gratis   bleibt   gratis!  Gratis = kostenfrei = “umme” *)

Nur gewerblich entstehen betriebliche ‘Kosten’ - Achtung: Internet-Fallen

Wer als unbedarfter Internet-User für ein im Netz entdecktes Gratis-Angebot plötzlich zahlen soll, muss sich nicht um seine finanzielle Pflicht sorgen. Doch unseriöse Anbieter stellen Tag für Tag solche Forderungen auf und berufen sich auf Hinweise, die irgendwo auf ihrer Website versteckt waren oder immer noch sind. Forderungen dieser Art sind in den meisten Fällen unberechtigt, so die “eCommerce-Verbindungsstelle” der Organisation “Euro-Info-Verbraucher”. Nach Information der Organisation haben bereits zwei Gerichte geurteilt, dass ein versteckter Preishinweis nicht in jedem Fall wirksam sei. Im Merkblatt von Euro-Info-Verbraucher ist vieles zu Online-Abo-Fallen zu entnehmen. Zu finden ist es unter www.ecom-stelle.de unter der Überschrift “Vorsicht Falle!”.

*) “Umme” gilt als süddeutsche Form für umsonst, und das ist nun wieder gratis.

Posted by wob. on 08/28 at 05:13 PM
InternetRecht & Ordnung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?