Gastronomie Versicherung: Schutzgelderpressung sofort melden
Schutzgelderpressung stellt ein Problem dar, das längst nicht nur in Italien präsent ist. Auch in Deutschland wird ordentlich erpresst, besonders im Bereich der Gastronomie. Dies bekam auch ein Hamburger Gastronom zu spüren, der im März 2007 von Schutzgelderpressern besucht wurde. Die Kriminellen forderten eine monatliche Zahlung in Höhe von 750 Euro. Als der Gastronom nicht zahlte, wurde sein Lokal zur Zielscheibe. Trotz mehrerer Sachbeschädigungen ließ sich der Mann nicht unterkriegen – bis er eines Tages sein Lokal vollständig verwüstet vorfand. Die Erpresser waren eingebrochen und hatten die Lokaleinrichtung mit Äxten zertrümmert.
Der Gastronom hatte eine Gastronomie Versicherung abgeschlossen, die eine größere Anzahl an Risiken abdeckte, unter anderem auch Risiken wie Einbruch, Raub und Vandalismus. Als er den großen Schaden seiner Einrichtung meldete, wurde vom Versicherer die Leistung einer Entschädigung verweigert. Der Versicherer verwies auf die Versicherungsbedingungen, in denen festgehalten wurde, dass drohende Schäden rechtzeitig mitgeteilt werden müssen. Weil der Versicherungsnehmer so lange gewartet hatte, wolle man die Kosten nicht übernehmen.
Daraufhin zog der Versicherungsnehmer vor Gericht und durchlief sämtliche Instanzen. Am Dienstag wurde der Fall auf höchster Instanz, nämlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die Anwältin des Klägers wollte vor Gericht deutlich machen, dass eine Meldung des ersten Schadens dem Versicherungsnehmer nicht geholfen hätte – der Versicherer hätte aller Voraussicht nach die Versicherung gekündigt.
Die Richter sahen die Situation jedoch anders: Ihrer Meinung nach hätte die Schutzgelderpressung gemeldet werden müssen, als es zum ersten Übergriff kam. Dieser Übergriff verkörperte eine deutliche Zunahme des Risikos, weshalb es richtig gewesen wäre, den Versicherer zu informieren und die Polizei einzuschalten. Weil der Versicherungsnehmer weiterhin abgewartet und dadurch das spätere Ausmaß des Schadens erhöht hat, müsse die Versicherung in der Tat nicht zahlen.
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