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Mittwoch, August 20, 2008

Gericht stärkt Rechte von Versicherten

Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen sich nicht von der Pflicht zur Leistung befreien, indem sie Versicherten bei Eintritt des Leistungsfalls die im Vertrag vereinbarte Rente nur unter Vorbehalt auszahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Krabbenfischer Recht, der aus gesundheitlichen Gründen seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnte und deshalb die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei der Assekuranz beantragte, bei der er die entsprechende Police unterhielt. Die Versicherung gewährte die Leistung, stellte sie jedoch unter Vorbehalt. Als der Kläger nach einer Umschulung eine andere Tätigkeit ausübte, versagte die Versicherung die weitere Leistung. Das Gericht lehnte diesen Verweis ab und sprach dem Fischer das Recht auf die volle Rente zu.
Versicherte sollten sich in keinem Fall unzulässige Vorgehensweisen ihrer Assekuranz gefallen lassen, raten auch Verbraucherschützer in diesem Zusammenhang. Die Problematik gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht oft in dem Umstand, dass die Versicherten in einer deutlich schwächeren Position sind als der Versicherer, da sie von der Leistung wirtschaftlich in hohem Maße abhängig sind und aus diesem Grund bereit sind, unzulässige Bedingungen zu akzeptieren. In Zweifelsfällen, so raten Fachleute, sollte immer ein qualifizierter Rechtsanwalt konsultiert werden, auch wenn damit zunächst hohe Kosten verbunden sind.
Berufsunfähigkeitsversicherungen haben im Hinblick auf ihren Stellenwert in der privaten Vorsorge in den zurückliegenden Jahren deutlich gewonnen. Grund ist die deutliche Einschränkung des Leistungskataloges der gesetzlichen Sozialversicherung. Jüngere Versicherte erhalten im Fall der Berufsunfähigkeit lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die sich nicht wesentlich vom Niveau der Sozialhilfe unterscheidet und zur Deckung eines angemessenen Lebensstandards nicht ausreicht.

Posted by Stefan on 08/20 at 08:34 AM
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