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Freitag, Mai 30, 2008

Gerichtliche Schritte gegen das Angebot von Versicherungspolicen im Supermarkt

Die Debatte um den neuerschlossenen Verkaufsmarkt „Supermarkt“ und „Discounter“ für Versicherungspolicen geht weiter. Nicht nur in der Versicherungsbranche ist dieses Angebot sehr umstritten. Vor kurzem musste sich nun auch zum ersten Mal ein deutsches Gericht mit diesem Vertriebskanal für Versicherungen auseinander setzen.

Die Rewe- Gruppe hatte im Jahre 2007 über ihren Discounter Penny Kinderschutzversicherungen der Düsseldorfer ARAG zum Angebot gestellt. Daraufhin klagte der Berliner Arbeitgeberverbund finanzdienstleistende Wirtschaft, der AfW, nun gegen die Einzelhandelgruppe Rewe. Das Landesgericht Wiesbaden beurteilte den Fall so, dass es der Einzelhandelkette nicht erlaubt ist, Versicherungsprodukte zum Verkauf anzubieten, schließlich sei sie nicht in Besitz der erforderlichen Erlaubnis, die im Sinne der Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie Pflicht ist.

Diese am 14. Mai verkündete Entscheidung kann als Präzedenzurteil in der Problematik um Versicherungsangebote im Supermarkt gesehen werden. In diesem Sinne kann es ausschlaggebend für andere Vertriebszusammenarbeiten sein, die sich nun auch mit ganz ähnlichen Schwierigkeiten befassen müssen. Beispielsweise könnte das Angebot der Kölner Versicherungsgruppe Asstel, die noch bis Ende des Monats Mai über das Hamburger Handelsunternehmen Tchibo Kinder-Unfallversicherungen anbieten wird, betroffen sein. In Bezug auf das vorliegende Urteil muss allerdings gesagt werden, dass es noch nicht rechtskräftig ist laut Aussagen der vorsitzenden Richterin Carola Dall, da Rewe in Berufung gehen kann. Diese Option wird der Konzern auch bestimmt ausschöpfen wollen.

Posted by Saskia on 05/30 at 10:59 AM
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