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Dienstag, März 04, 2008

Gerichtsurteil zum Weiterverkauf von Immobiliendarlehen

Vergangenen Sonntag hat die Welt am Sonntag das Thema Darlehensverkauf aufgegriffen. Die Basis des Artikels bildet ein Gerichtsurteil des OLG München, das in der vergangenen Woche verkündet wurde. Das Gericht hat entschieden, dass die amerikanische Investmentfirma Lone Star nicht dazu berechtigt war, Immobilien zu verwerten bzw. zu versteigern, die zur Besicherung von Darlehen dienen.

Viele Immobilieneigentümer werden sich jetzt sicherlich freuen und innerlich denken, dass der „kleine Mann“ nun besser vor den bösen, geldgierigen Investmentfirmen geschützt ist. Doch wie ich bereits mehrfach geschrieben habe: Eine Zwangsversteigerung kann nicht ohne weiteres eingeleitet werden – eine Bank muss schon sehr triftige Gründe haben, diesen Schritt zu gehen. Außerdem sind die Investoren nicht auf die Versteigerung der als Sicherheit dienenden Objekte aus, denn damit würden sie nur bedingt Geld verdienen.

Der Artikel der Welt am Sonntag zeigt eindeutig auf, dass es sich bei den Zwangsversteigerungen um Einzelfälle handelt. Immerhin hat Lone Star ein Paket gebündelter Darlehen erworben, dessen Darlehenssumme sich auf beachtliche 3,6 Milliarden Euro beläuft. Lone Star hat in drei Fällen die Zwangsversteigerung eingeleitet. Alle drei Darlehen stammen aus dem besagten Darlehenspaket. Die Summe der Darlehen bzw. Restschuld beläuft sich in allen drei Fällen auf insgesamt 286.00 Euro. Anhand dieser Zahlen sollte deutlich werden, dass die Zwangsversteigerungen bei einem absoluten Bruchteil der erworbenen Darlehen eingeleitet wurden.

Des Weiteren geht aus dem Artikel sehr eindeutig hervor, dass die betroffenen Darlehensnehmer mit ihren Zahlungen weit im Rückstand lagen – was sicherlich auch einer der Hauptgründe war, weshalb sich die ursprünglichen Darlehensgeber für einen Weiterverkauf entschieden haben. Wäre es zu keinem Verkauf gekommen, so hätten sie die Banken sicherlich selbst die Zwangsversteigerungen eingeleitet.

Wenn man den Darlehenskäufern etwas vorwerfen möchte, dann allerhöchstens das, dass sie in Sachen Kundenkommunikation noch einiges lernen müssen. Einer der betroffenen Darlehensnehmer soll gesagt haben, es sei für ihn unmöglich gewesen, Informationen über die Höhe der Restschuld zu erlangen. Allerdings wird dies kaum ein Grund gewesen sein, den Ratenzahlungen nicht mehr nachzukommen.

Posted by Jochen on 03/04 at 01:30 PM
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