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Montag, August 18, 2008

Gesundheitsfonds 2009: Neues zur Krankenversicherung

Komplett neu soll er sein, der Gesundheitsfonds 2009, wenn er denn erst eingeführt ist. Mit ihm wird es auch zu einigen Änderungen bei der privaten Krankenversicherung sowie bei der gesetzlichen Krankenkasse kommen.

Ab 2009 gilt ein einheitlicher Monats-Beitrag vom Bruttolohn für alle gesetzlich Versicherten. Experten sehen diesen Prozentsatz bei geschätzten 15,5 Prozent. Für den Fall, dass die Krankenkassen mit ihren Einnahmen nicht auskommen, werden die GKVen zusätzliche Beiträge erheben müssen. Im umgekehrten Fall, wenn die Kassen aber gut wirtschaften und Überschüsse erzielen, können sie die Differenz wieder ausschütten.

Für privat Versicherte ist zu beachten: Alle Versicherten der privaten Krankenversicherung haben die Möglichkeit, die Kasse zu wechseln. Dies allerdings nur im ersten Halbjahr 2009. Reizvoll daran: PKV-Versicherte können einen Teil der für sie im Laufe der bisherigen Versicherungsjahre gebildeten Alters-Rückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen.

Ein solcher Wechsel war bis dato nicht möglich, wobei unbedingt zu beachten ist, dass er nur bis zum 1. Juli 2009 möglich ist. Auch Versicherte, die ab dem 1. Januar neu in eine private Krankenversicherung eintreten, dürfen bei einem späteren Wechsel der Kasse einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Konsequenz dürfte sein, dass die Tarife für Neukunden ab 2009 - abhängig von Alter und Geschlecht - bis zu zehn Prozent teurer werden.

Posted by wob. on 08/18 at 01:08 AM
KrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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