Grundfähigkeitsversicherung - Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein neues Produkt. Mit der Grundfähigkeitsversicherung kann im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rentenzahlung vereinbart werden. Der Leistungsfall kann in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls eintreten.
Die Grundfähigkeit ist unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Der Versicherte kann ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.
Der Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung sind die wesentlich einfacheren Annahmemöglichkeiten und ein durchaus größerer versicherbarer Personenkreis. Außerdem sind die Leistungsdefinitionen einfacher und verständlicher. Gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beitrag für die Grundfähigkeitsversicherung bedeutend geringer. Wie auch bei anderen Policen ist es möglich den Versicherungsschutz je nach persönlichen Bedürfnissen abzuschließen.
Ein weiterer interessanter Aspekt und auch ein entscheidender Unterschied zur Berufsunfähigkeits-Versicherung, ist die Möglichkeit der Annahme wenn Krankheiten bereits bestehen oder bei gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten. Hier einige Beispiele:
| Grundfähigkeits-VS | Berufsunfähigkeit-VS | |
| normale Annahme | Ablehnung | Erkrankungen der Wirbelsäule |
| bis 50 % Zuschlag | Ablehnung | Depressionen, Erschöpfungszustand |
| bis 50 % Zuschlag | Ablehnung | Chronisch obstruktive Bronchitis |
| versicherbar | Ablehnung | Börsenmakler, Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle Sportler, Reinigungspersonal |
| Gefahrenklasse A | Klasse 3 + 4 | Krankenschwester, Kellner, Koch, Bäcker, pädagogische Berufe |
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