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Mittwoch, Februar 15, 2012

Gut versichert an den jecken Tagen

Karneval bedeutet eigentlich Spaß und gute Laune. Doch auch an den tollen Tagen kommt es hin und wieder zu Streitigkeiten, zum Beispiel, weil ein Bonbon nicht in die Tüte, sondern im wahrsten Sinn des Wortes ins Auge geht, man sich auf einem bierverschmierten Tanzboden die Haxen bricht oder der Sitznachbar seinen Punsch auf die teure Kostümierung kippt. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass die Versicherung des Verursachers zahlt. Allerdings gelten zu Fasching bisweilen andere „Regeln“ bzw. muss man sich auf die Besonderheit der jecken Zeit einstellen.

Nehmen wir die Karnevalsfeier im Saal einer Gaststätte. Das Funkenmariechen tanzt, der Hofsänger bringt die Masse zum Schunkeln. Dass dabei auch mal Bier auf dem Boden landet, kommt vor. Wer später auf dem Nass ausrutscht, sollte jedoch nicht erwarten, dass die Haftpflichtversicherung von Veranstalter oder Gastwirt ein Schmerzensgeld zahlt. Wie Aspect Online berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass man im Rahmen solcher Feierlichkeiten mit einem feuchten und rutschigen Boden rechnen muss (Aktenzeichen: 9 U 7/02). Gleiches gilt für die Leckereien, die bei Umzügen von den Wagen geworfen werden. Befindet man sich in Reichweite, besteht nun einmal die Gefahr, getroffen zu werden. Auch hier haben bereits Gerichte gesprochen – das Landgericht Trier (AZ: 1 S 150/94), das Amtsgericht Eschweiler (AZ: 6C 599/85) und jüngst das Amtsgericht Köln (AZ: 123 C 254/10).

Um für den Fall der Fälle trotzdem bestens abgesichert zu sein, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Ob nun das Bonbon als Wurfgeschoss oder der unfreiwillige Abgang auf dem Tanzparkett: Resultieren daraus schwere Verletzungen, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Leistung – sofern sich der Kunde an die Spielregeln hält. Dabei gilt seit jeher, dass sich Alkohol und Versicherungsschutz nicht vertragen, auch nicht im Karneval. Ist der Promillewert zu hoch, gibt es keinen Cent. Sollte man selbst einen Schaden verursachen und aus Versehen eine Garde-Uniform mit einer Zigarette versengen, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Aber auch nur dann, wenn man nicht aus Absicht handelt. Also: Auch beim Helau und Alaaf ein wenig aufpassen.

Posted by Andre on 02/15 at 09:00 PM
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