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Mittwoch, Februar 20, 2008

Haben die deutschen Steuerermittler selbst gegen das Gesetz verstoßen?

In Liechtenstein zeigt man sich über die Vorgehensweise der BRD in Sachen Steuerermittlung wenig begeistert. Ein Staatsanwalt gab inzwischen bekannt, dass man in Liechtenstein darüber nachdenke, gegen Beteiligte der Aktion bzw. Mitarbeiter des BND rechtlich vorzugehen. Derzeit vertrete man in Liechtenstein die Meinung, dass es äußerst befremdlich sei, Geld für gestohlene Daten zu bezahlen, um Steuersünder ausfindig machen zu können.

Die Vorgehensweise des BND wird auch von vielen Deutschen kritisch betrachtet. So trifft man auch innerhalb der Politik auf die unterschiedlichsten Meinungen. Gerade in den Oppositionsparteien zeigt man sich wenig erfreut. Dennoch gaben bereits mehrere Politikgrößen bekannt, dass man diesen Schritt gehen musste – ein Minister meinte, dass der Skandal erheblich größer gewesen wäre, hätte man die Möglichkeit nicht beim Schopf ergriffen und die Steuersünder ziehen lassen.

Nach Angaben des Spiegels sollen gestern zwei deutsche Anwälte gegen die BRD bzw. gegen den BND Anzeige erstattet haben. Den Steuersündern wird das allerdings nur wenig helfen, denn anders als in den USA dürfen auch auf unsittlichem Weg erlangte Beweise (in diesem Fall eine CD-ROM oder DVD mit tausenden von Datensätzen über die Transaktionen von Schwarzgeldern) gerichtlich verwendet werden. Somit können sie einer Anklage wohl kaum entgehen – zumal die Steuerfahnder mit großer Wahrscheinlichkeit noch ganz andere Beweise vorlegen werden, bevor es zu einer Anklage kommt.

Die erst prophezeite Welle an Selbstanzeigen sei übrigens ausgeblieben, wie man jetzt von offizieller Stelle zu hören bekam. Voraussichtlich sind die betroffenen Steuersünder wohl doch erheblich risikobereiter und wollen erst einmal abwarten – eventuell könnte es ja sein, dass sie mit einem Schrecken davonkommen.

Posted by Jochen on 02/20 at 06:11 PM
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