Haftpflichtversicherungen und der Gefälligkeitsschaden
Die Haftpflichtpolice des Verursachers übernimmt regelmäßig in solchen Fällen den Schaden, in denen eine Person eine andere oder deren Eigentum schädigt. Das gleiche kann allerdings nicht auf sogenannte Gefälligkeitshandlungen angewendet werden, die im Auftrag beziehungsweise in Kenntnis des späteren Geschädigten ablaufen. Wird während der Pflanzenpflege bei der im Urlaub weilenden Nachbarin das wertvolle Sofa zerstört, hat der Besitzer die Kosten in der Regel selbst zu übernehmen. Laut Aussagen Rüdiger Strichaus, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin, ist es prinzipiell so, dass ein jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür haftet. Sollte dieser Schaden allerdings bei der Ausübung eines Gefallens zu Stande kommen, wird dies häufig als ein stillschweigender Haftungsausschluss angesehen, das bedeutet dann, dass von einer „Bestrafung“ abgesehen werden soll.
Um zu verhindern, dass Freundschaften beziehungsweise gute Nachbarschaften durch derartige Umstände zerstört werden und um Versicherungsnehmer gänzlich abzusichern, haben mehrere Versicherungsgesellschaften ihr Angebot so erweitert, dass mittlerweile auch die Kosten bei Gefälligkeitsschäden erstattet werden. Über eine solche Zusatzversicherung hinaus gibt es bei einigen Versicherungen auch noch andere Zusatzleistungen im Versicherungspaket.
Die Allianz beispielweise offeriert einen Basis-Haftpflicht-Tarif oder den „Optimal”-Tarif, das kann sich der Kunde frei auswählen. Der Optimal- Tarif kostet zwischen 20 und 50 EURO zusätzlich pro Jahr. Dafür werden allerdings Gefälligkeitsschäden, der Verlust fremder Schlüssel und Schäden oder Unfälle eingeschlossen, die beim Aufpassen auf fremde Hunde entstehen können. Bei der HUK- Coburg ist das Beaufsichtigen fremder Hunde und Pferde bereits im Standardtarif inbegriffen wie auch die Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit. Bei Umzugsschäden wird jedoch ein Selbstbehalt von 250 EURO fällig.
Diejenigen, die in ihrem Leben viel mit Tieren zu tun haben, sollten sich unbedingt über die jeweiligen Geschäftsbedingungen in den Versicherungsverträgen genauestens informieren, um kein böses Erwachen zu erleben. Es werden beispielsweise erhebliche Unterschiede zwischen Kleintieren, wie Kaninchen, Wellensittichen, Katzen, und potenziell gefährlicheren Haustieren, wie Hunden und Pferden, gemacht. Kleintiere sind häufig über die reguläre Haftpflichtversicherung versichert; Hunde- und Pferdehalter haben jedoch darüber hinaus eine Tierhaftpflicht abzuschließen.
