Haftung bei Schäden durch Baumwurzeln
Laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.122 U 6/07) können für kaputte Regenrohre, die durch Baumwurzeln des Nachbarn zerstört wurden, Kosten geltend gemacht werden, jedoch häufig nicht die Folgekosten. Nach Angaben des Deutsche Anwaltsvereins hat der Baumbesitzer dabei nicht für alle Schäden, die durch die Wurzeln am Regenrohr des Nachbarn verursacht werden, aufzukommen. In dem vor Gericht behandelten Fall kam es zu einer Überflutung des Kellers, nachdem sich durch ein wurzelbeschädigtes Rohr Regenwasser anstaute.
Nach der Reparatur der Schäden verlangte der Besitzer vom Nachbarn 23.000 EURO. Aus der Entscheidung des Gerichts aber ging hervor, dass der Besitzer lediglich die Kosten für den Schaden am Abflussrohr 264 EURO ersetzt bekommt, weil er nicht wissen konnte, dass die Wurzeln ins Rohr eingedrungen waren. Demzufolge habe der Nachbar den anschließenden Schaden nicht mehr verschuldet.
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