Hausbau 2009 (I) - ein Jahr der neuen Verordnungen
Einige potenzielle Häuslebauer seien bereits irritiert, glaubt man im Vorstand des Verbands Privater Bauherren (VPB). Das Bauen werde nämlich in Zukunft von Staat und EU und durch Gesetze und Verordnungen erheblich beeinflusst. Auf Rang 1 stehe dabei die Energieeinspar-Verordnung (EnEV), für die noch nicht geklärt sei: wann sie verabschiedet werde und wann sie in Kraft tritt? Was bringt sie für Bauherren, was für modernisierungswillige Althaus-Eigentümer? Als sicher gilt aktuell nur eines: zu bauen wird erheblich komplexer und deutlich teurer, was für Bauherren bedeuten muss, noch mehr unabhängigen Rat zu erhalten.
Noch aber muss zunächst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert werden, bevor die EnEV 2009 - voraussichtlich am 1. Juli 2009 - in Kraft treten kann. Das EnEG schafft nach Expertenansicht die Grundlagen für die Energieeinspar-Verordnung.
Da Letztere bereits mehrfach fortgeschrieben wurde - 2002, 2004 und zuletzt im Oktober 2007, was verbindlich zum staatlich erwünschten die Energieausweise für Altbauten führte-, soll nun mit der Novelle 2009 der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und sanierten Altbauten um 30 Prozent gesenkt werden - gemessen am bisherigen Standard.
Ein Neubaustandard gilt dann auch für umfangreiche Anbauten und Erweiterungen sowie für umfassende Außenhautsanierungen.
Wenig später - bereits für 2012 - haben die Bundesministerien die EnEV im Blick, nach der die energetischen Anforderungen um weitere 30 Prozent verschärft werden.
Bereits am 1. Januar 2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft, das den Einsatz von regenerativen Energien im Neubau bestimmend vorschreibt.
Wichtig für Bauherren der Jetztzeit: Wer im ersten Halbjahr 2009 seinen Bauantrag einreicht, zieht andere Bestimmungen auf sich als jene Bauherren, die erst im zweiten Halbjahr 2009 ihren Hausbau genehmigen lassen.
Woran orientieren, bitte?!
Woran aber sollen sich Hausbauer und Modernisierer orientieren? Zweifelsfrei müssen sich Erbauer oder Sanierer nach der EnEV 2007 richten.
Und schon ab Mitte 2009, wenn die EnEV 2009 greift, ist ein noch aktueller Neubau bereits energetisch überholt. Und erst mit der EnEV 2012 wird ein Haus aus 2009 rein rechnerisch zu einer wahren Energieschleuder.
Ein Haus - nach der geltenden EnEV 2007 erbaut - zu verkaufen und nach dem Standard der EnEV 2012 nachzurüsten ist mit einer verbesserten Wärmedämmung dann nicht getan.
Weitere Informationen: Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin,
Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
info@vpb.de, www.vpb.de.
News • Energiesparen • Finanzen • Immobilien • Haus & Bau • Interessantes • Umwelt • Wirtschaft • Wissenswertes • Gebäudeversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
