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Samstag, Dezember 27, 2008

Hausbau 2009 (II) - Verordnungen und wie weiter…?

Wer in zwei, drei Jahren ein Haus verkaufen will, das nach der geltenden EnEV 2007 erbaut wurde, wird erfahren, dass dieses Objekt nach dem Standard der EnEV 2012 bereits in ‘jungen Jahren’ nachzurüsten ist. Mit einer verbesserten Wärmedämmung ist es dann allerdings nicht getan.

Eine Gebäudehülle hoch zu dämmen, ohne dass diese “luftdicht” wird und eventuell bauphysikalisch und gesundheitlich schädigt, fordert vom den Eigentümer, auch eine geregelte Be- und Entlüftung einbauen zu lassen. Das nun wird technisch aufwändig und teuer.

Solche Auflagen dämpfen aber die Bereitschaft potenzieller Bauherren, in eine Immobilie zu investieren. Ob damit die Regierung ihre Klimaschutzziele erreichen wird, bleibt fraglich.
Auch wenn jeder private Bauherren auf zu ersparende Energiekosten achtet und bereit ist, dafür zu investieren, kann nicht jeder finanziell in jedem Umfang mithalten und Wertverluste bestimmter Größenordnung verkraften. Somit fürchtet der Verbands Privater Bauherren, VPB, eine rückläufige Baukonjunktur.

Privaten Bauherren wird deshalb zu Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten. Nur nichts überstützen, lautet die Devise. Wer also neu baut, sollte demnach schon den Standard der neuen EnEV 2009 einhalten, denn die Nutzung erneuerbarer Energien müssen ab 1. Januar 2009 ohnehin realisiert werden.

Wer “schlüsselfertig” kauft, der sollte sich auf den Bauvertrag verlassen können, zu dessen Abschluss der Stand der Energieeinspar-Verordnung festgeschrieben wurde. Dabei ist jedoch stets “nur die Fassung der EnEV maßgeblich”, die zum Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige gegolten hat.
Liegt also ein längerer Zeitraum zwischen Vertrag und Bau, und die EnEV wurde angepasst und verschärft, dann schwächelt das Haus energetisch und muss nachgerüstet werden. Die unangenehme Folge: Meist ein Streitfall für Unternehmer und Bauherr, wer die Nachrüstkosten trägt.
Wer sanieren möchte, der sollte ebenfalls gelassen vorgehen und nicht übereilt zu einer Einzelmaßnahme wie einem Wärmedämm-Verbund-System drängen lassen. Da ist ein Gutachter angeraten, der prüft, welche Sanierung für die Immobilie nötig und auch technisch sinnvoll ist.
So lässt sich manche teure Investition über einige Jahre strecken, wenn sie sachverständig begleitet und vorbereitet wurde.

Der VPB macht folgende kleine Checkliste publik:

Was muss zum Jahreswechsel 2008/2009 beachtet werden?

Ab 1. Januar 2009
* tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. An Neubauten sind regenerative Energie-Techniken einzusetzen.

* müssen Vermieter und Verkäufer von Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden, Mietern und Käufern den Energieausweis vorlegen. Damit gilt die Pflicht zum Energieausweis im gesamten Wohnungsbau.

Bis zum 31. Dezember 2008
* müssen alle Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel) ersetzt werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.
Dies gilt auch, wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten.

* müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden, die durch unbeheizte Räume laufen.

* müssen alle bislang ungedämmten (nicht begehbaren, aber zugänglichen) Dachböden energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich gedämmt sein.

Die beiden letzten Punkte sind Nachrüstpflichten, die alle privaten Bauherren betreffen, die in den vergangenen Jahren einen Altbau gekauft und neu bezogen haben. Sie gelten dagegen nicht für private Hausbesitzer, die ihr Haus (mit maximal zwei Wohnungen) schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten.
Der VPB rät aber auch hier: Trotzdem dämmen, diese Maßnahmen sind sinnvoll und relativ preiswert.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Posted by wob. on 12/27 at 09:51 AM
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