Hausratversicherung muss über den Aufbau eines Gerüsts informiert werden
Bauliche Veränderungen am Haus, zum Beispiel frische Farbe für die Fassade oder eine neue Isolierung, müssen unter Umständen der Hausratversicherung gemeldet werden. Das gilt immer dann, wenn für die Arbeiten ein Gerüst aufgebaut wird. Darauf weist aktuell der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Den Assekuranzen ist dabei vollkommen egal, ob das Haus rot, weiß oder gelb gestrichen wird oder die Arbeiter Styropor-Platten anbringen. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass Gerüstbauer aktiv werden, um den ausführenden Handwerkern die Arbeit zu erleichtern. Denn das Gerüst hilft nicht nur den Malern, Stockwerk für Stockwerk nach oben zu kommen. Auch Gestalten, die es nicht auf eine Verschönerung, sondern auf schöne Dinge abgesehen haben, bekommen dank der Einrüstung leichter Zugang zu höher gelegenen Wohnungen. „Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen“, so BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck.
Idealerweise informieren Mieter ihre Hausratversicherung sofort, wenn feststeht, dass ein Gerüst aufgebaut wird. Eigenheimbesitzer müssen schon viel eher mit der Versicherung sprechen: Sobald sie planen, das Haus einzurüsten. Für die Versicherungsgesellschaften ist dabei vor allem die Dauer der Baumaßnahmen von Belang. Wie der Bund der Versicherten mitteilt, entscheidet der zeitliche Rahmen darüber, ob von einer Gefahrerhöhung gesprochen werden kann. Doch selbst, wenn das Gerüst nur zwei Tage benötigt wird, sei es besser, sich mit der Hausratversicherung in Verbindung zu setzen. Schließlich soll die schöne neue Fassade nicht mit Ärger über einen Einbruch und den Streit mit der Assekuranz einhergehen. Was zu beachten ist und welche Schritte nötig sind, wird der Versicherer erklären.
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