Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, Juni 11, 2008

Heizen künftig mit zweierlei Energien

rbw. Bauen und Heizen ist ab 2009 nicht mehr nur eine Sache des Bauherren. Das jüngst vom Bund beschlossene “Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz” (EEWärmeG) verpflichtet dazu, in Neubauten anteilig auch mit erneuerbaren Energien zu heizen und Warmwasser zu machen. Dazu zählen ab dem 1. Januar 2009 Solarwärme, Windenergie, Erdwärme und Biomasse.

Wer für sein Einfamilienhaus die Regelung einhalten will und auf Sonnenenergie setzt, muss vier bis sechs Quadratmeter an Sonnenkollektoren aufs Dach setzen. Das reicht fürs Brauchwasser bei vier bis sechs Personen und einem 300 Liter-Kessel und im Sommer braucht ‘s nix anderes: Heizung also abschalten! Mit 4000 Euro an Kosten ist der Bauherr dabei und wer gar mehr finanzieren kann und will kann die Solarenergie auch für die Raumwärme nutzen - sinnvoll aber nicht zwingend verlangt!

Die beliebteste Variante bei Biomasse sind noch immer die Holzpellets; um damit zu heizen, bedarf dann auch eines speziellen Brenners und eines Lagerraum für die Holzpresslinge. Die Feuerung funktioniert wie bei Öl, der Brennstoff wird technisch zugeführt. Die Kosten für eine solche Anlage liegen bei 10000 bis 14000 Euro. Wer sich für Holz als Brennstoff entscheidet, muss mehr als die Hälfte seines Wärmebedarfs damit decken.

Möglichkeit 3 ist die Wärmepumpe, die sich für gut gedämmte Gebäude mit einem geringen Wärmebedarf anbietet. Effizient sind Erdwärmepumpen bei einem Investitionsvolumen von 16000 bis 20000; Erdwärme-Bohrung auf dem Grundstück mit Genehmigung der Behörden inbegriffen.

Sind auch die Anfangsinvestitionen bei den erneuerbaren Energien meist höher, sind dann aber die laufenden Kosten günstiger. Klarerer Umwelteffekt: Sonne, Holz und Geo-Thermie machen unabhängiger von Öl und Gas.

Das neue Gesetz gilt für alle Gebäude, die ab dem 1. Januar 2009 gebaut werden, sofern nicht schon vorher mit dem Bau begonnen oder ein Bauantrag gestellt wurde. Wird von einzelnen Bauherren gegen das Gesetz verstoßen, sind Bußgelder bis zu 50000 Euro nicht ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen sind denkbar, wenn erneuerbare Energien oder ihre Alternativen ‘Solaranlage oder Wärmepumpe’ technisch nicht möglich sind, und zwar dann, wenn das Haus noch besser gedämmt wird, als es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für die Nachweise sind in der Regel die Bauämter zuständig. Dazu müssen spätestens drei Monate nachdem die Anlage betriebsbereit ist die Unterlagen präsentiert werden. Je nach Technik kann auch der Hersteller der Anlage oder der Installateur den Nachweis ausstellen.

Posted by wob. on 06/11 at 10:27 PM
EnergiesparenHaus & Bau • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?