Hochwasserschäden können steuerlich absetzbar sein
Hochwasser ist ein Thema, das leider immer wieder für Schlagzeilen sorgt. Schon im letzten Jahr kam es in verschiedenen Regionen über das Jahr verteilt zu Hochwassersituationen, die für so manchen Anwohner nicht gut endeten. In diesem Jahr geht es entsprechend weiter: Zahlreiche Wohngebäude standen bereits unter Wasser. Als Betroffener ist man natürlich froh, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und die Kosten von der Elementarschadenversicherung übernommen werden.
Doch nicht alle Betroffenen haben so viel Glück. Zum einen ist nicht jedermann versichert, zum anderen kann sich nicht jeder versichern. Für einige Regionen bieten die Versicherer aufgrund des erhöhten Risikos den Schutz schlichtweg nicht an. Dementsprechend fällt es schwer, Vorsorge zu leisten. Im Grunde bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zu einem erneuten Hochwasser kommt.
Wenn die Folgekosten aus eigener Tasche getragen werden müssen, wird es meist richtig teuer. Allerdings ist die Möglichkeit gegeben, diese finanzielle Belastung von der Steuer abzusetzen Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitgeteilt hat, sind Betroffene dazu berechtigt, die an Haus oder Wohnung entstandenen Schadenskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Hierdurch wird das zu versteuernde Einkommen verringert, was wiederum eine niedrigere steuerliche Belastung nach sich zieht. Zwar wiegt dies die Gesamtkosten nicht vollständig auf, doch zumindest bekommt man einen Teil seines Geldes zurück.
Diese Möglichkeit des Absetzens ist zumindest dann gegeben, wenn kein Versicherungsschutz besteht,der die Kosten übernimmt. Die außergewöhnliche Belastung muss im Rahmen der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Es ist zu beachten, dass das Finanzamt dazu berechtigt ist, den Betrag um eine zumutbare Belastung (zwischen ca. 1 bis 7 Prozent) zu kürzen.
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